- Von Lorenz Klein
- 10.03.2020 um 15:59
Pfefferminzia: Als die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Ende Mai 2018 in Kraft trat, herrschte zunächst sowohl in Vermittlerkreisen als auch in weiten Teilen der deutschen Wirtschaft helle Aufregung – als dann der befürchtete Abmahn-Tsunami ausblieb, machte sich eine gewisse Erleichterung breit. Hat diese „Schonfrist“ womöglich auch zu einer gewissen Sorglosigkeit in der Vermittlerschaft geführt – nach dem Motto: Alles halb so wild?
Norman Wirth: Bisher sind eigentlich immer nur zwei Gruppen unter den Vermittlern zu beobachten gewesen, wenn es um die Umsetzung der Vorgaben aus der DSGVO geht: Diejenigen, die wenn möglich schon zum Inkrafttreten im Mai 2018 DSGVO-ready sein wollten – und das auch regelmäßig waren sowie diejenigen, die voller Frust über die aus ihrer Sicht neuerlichen Regulierungsorgie das Handtuch warfen und nach dem Motto „erst mal abwarten“ agierten – und leider immer noch agieren. Letzteres ist keinesfalls zu empfehlen!
DSGVO-Umsetzung kostete Vermittler im Schnitt 34 Stunden
Bisher 70 Bußgelder wegen Datenschutzverstößen verhängt
Was droht Vermittlern, die nach wie vor nicht im Sinne der DSGVO handeln?
Die Gefahr lauert bei Verstößen gegen die Vorgaben der DSGVO von zwei Seiten. Erstens: Abmahnungen von Wettbewerbern, Abmahnanwälten oder Verbraucherschutzvereinen. Zweitens: Bußgelder der Aufsichtsbehörden. Beides hat sich zwar bisher noch nicht in dem Maße realisiert, wie teilweise befürchtet wurde. Das heißt jedoch nicht, dass hier nicht noch etwas kommen kann.
„Nach den jüngsten Entscheidungen der Aufsichtsbehörden ist es um die trügerische Ruhe geschehen“, berichtete jüngst das Portal heise.de. „Für schlampige Unternehmen könnte 2020 ein teures Jahr werden.“ Teilen Sie diese Einschätzung?
In Bezug auf die Aufsichtsbehörden würde ich tatsächlich wohl eher von der Ruhe vor dem Sturm reden. Wobei die ersten Sturmausläufer ja schon 2019 zu spüren waren. Anfang 2019 tönte im „Spiegel“ Baden-Württembergs Landesdatenschutzbeauftragter Stefan Brink, dass Fehler jetzt teuer kämen. Es erwischte dann die Deutsche Wohnen mit einem Bußgeld von 14,5 Millionen Euro, 1&1 soll 9,55 Millionen Euro zahlen. Stichprobenartig werden umfangreiche Fragebögen anlasslos und unabhängig von Größe und Branche an Unternehmen geschickt. Diese müssen dann kurzfristig – wenn möglich mit den richtigen Antworten zur Umsetzung in der Firma – beantwortet werden. Fakt ist: Die Landesdatenschutzbehörden haben sich sortiert, organisiert und gelernt mit dem erheblich gestiegenen Aufkommen an Beschwerden und gemeldeten Datenpannen umzugehen. Überprüfungen werden immer systematischer vorgenommen.
Welche Fehler stellen Sie im Umgang mit der DSGVO in der Branche auch heute noch immer wieder fest?
Die Methode „Kopf in den Sand“ kann teuer werden! Diese dringliche Empfehlung beherzigen leider noch immer nicht alle. Der Kardinalfehler ist, sich gar nicht mit den Pflichten zum Datenschutz zu befassen. Wer kein schriftliches Datenschutzkonzept mit Verarbeitungsverzeichnis vorweisen kann, wird ein Problem bekommen. Zu 100 Prozent wird keiner die Vorgaben der DSGVO erfüllen können. Das kann ich auch nicht. Aber das ernsthafte Bemühen muss da sein. Gerade online, im Kommunikationsbereich und in der Social-Media-Nutzung sind noch viele Schwachstellen zu finden. Technisch organisatorische Maßnahmen müssen getroffen und dokumentiert werden, um den korrekten Umgang und die Sicherheit der Daten der Kunden zu gewährleisten.
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