Norman Wirth ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie im Nebenberuf Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung. © Wirth Rechtsanwälte
  • Von Lorenz Klein
  • 10.03.2020 um 15:59
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Lange nichts mehr von der DSGVO gehört. Doch nur weil der befürchtete Abmahn-Tsunami ausblieb, sollten Versicherungsvermittler hier nicht nachlassen. „Wer kein schriftliches Datenschutzkonzept mit Verarbeitungsverzeichnis vorweisen kann, wird ein Problem bekommen“, warnt Rechtsanwalt Norman Wirth im Interview mit Pfefferminzia.

Gibt es Beispiele, in denen die Justiz bereits eingeschritten ist?

Konkrete Beispiele aus der Branche liegen mir aktuell nicht vor. Wo es Überprüfungen gab, liefen diese bisher glimpflich ab. Es drohen aber Bußgelder, in einer Höhe, dass es klar als erzieherische Maßnahme gewertet werden kann. 

Wie sollten Vermittler konkret handeln, um sich rechtlich sauber aufzustellen und nicht haftbar gemacht zu werden?

Das ist für jeden Unternehmer und jedes Unternehmen ein individueller Prozess. Wer da unsicher ist, sollte sich externen Rat holen. Wobei ab 20 Mitarbeitern auf jeden Fall ein qualifizierter Datenschutzbeauftragter – extern oder intern – bestellt werden muss.  Aber grundsätzlich: Wer sich mit der DSGVO noch gar nicht befasst hat, sollte das schleunigst tun. Und wer sich damit bereits intensiv befasst hat und meint, DSGVO-konform aufgestellt zu sein, sollte sich das Thema für kommendes Jahr auf Wiedervorlage legen.

Mitarbeiterschulung und -belehrung, Aktualisierung des Verarbeitungsverzeichnisses, Überprüfung der vertraglichen Regelungen mit externen Unternehmen – all das muss regelmäßig überprüft werden. Das ist nicht anders als der TÜV für das Auto oder die Prophylaxe beim Zahnarzt.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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