- Von Lorenz Klein
- 10.03.2020 um 15:59
Gibt es Beispiele, in denen die Justiz bereits eingeschritten ist?
Konkrete Beispiele aus der Branche liegen mir aktuell nicht vor. Wo es Überprüfungen gab, liefen diese bisher glimpflich ab. Es drohen aber Bußgelder, in einer Höhe, dass es klar als erzieherische Maßnahme gewertet werden kann.
Wie sollten Vermittler konkret handeln, um sich rechtlich sauber aufzustellen und nicht haftbar gemacht zu werden?
Das ist für jeden Unternehmer und jedes Unternehmen ein individueller Prozess. Wer da unsicher ist, sollte sich externen Rat holen. Wobei ab 20 Mitarbeitern auf jeden Fall ein qualifizierter Datenschutzbeauftragter – extern oder intern – bestellt werden muss. Aber grundsätzlich: Wer sich mit der DSGVO noch gar nicht befasst hat, sollte das schleunigst tun. Und wer sich damit bereits intensiv befasst hat und meint, DSGVO-konform aufgestellt zu sein, sollte sich das Thema für kommendes Jahr auf Wiedervorlage legen.
Mitarbeiterschulung und -belehrung, Aktualisierung des Verarbeitungsverzeichnisses, Überprüfung der vertraglichen Regelungen mit externen Unternehmen – all das muss regelmäßig überprüft werden. Das ist nicht anders als der TÜV für das Auto oder die Prophylaxe beim Zahnarzt.
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