- Von Redaktion
- 29.11.2021 um 11:16
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat am Montag ihre alljährliche Empfehlung für den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung abgegeben. Danach soll der Höchstrechnungszins, vereinfacht oft auch als Garantiezins bezeichnet, für das Jahr 2023 unverändert auf dem Niveau von 0,25 Prozent belassen werden. Aktuell liegt der Wert noch bei 0,9 Prozent, sinkt aber zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent, wie das Bundesfinanzministerium – auch auf Basis der damaligen DAV-Empfehlung – entschieden hatte (wir berichteten).
„Keine Anzeichen für eine spürbare Erholung der Zinsen“
Der DAV-Vorstandsvorsitzende Herbert Schneidemann begründete die Empfehlung damit, dass man in Anbetracht der wirtschaftlichen Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie „derzeit keine Anzeichen für eine spürbare Erholung der Zinsen in naher Zukunft“ sehe. Zudem sei es noch zu früh, die langfristige Entwicklung der Inflation und die potenziellen Reaktionen der Europäischen Zentralbank zu prognostizieren, so Schneidemann. Mit der nun erfolgten Empfehlung wolle die DAV Planungssicherheit für die deutsche Altersvorsorge „in äußerst unsicheren Zeiten schaffen“.
GDV begrüßt Empfehlung
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßte die Empfehlung der deutschen Aktuare – sie sei „vor dem Hintergrund anhaltend niedriger Zinsen und der Unsicherheiten durch die Corona-Krise folgerichtig“, kommentierte GDV- Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen in einem Pressestatement. Zugleich appellierten sowohl der GDV als auch die DAV an die künftige Ampel-Koalition, die geförderte private sowie die betriebliche Altersvorsorge zügig zu reformieren.
Appell an Bundesregierung
„Die neue Bundesregierung sollte die Flexibilisierung der bislang gesetzlich geforderten vollständigen Beitragsgarantie schnell angehen“, forderte Asmussen vom GDV. Anderenfalls drohten auch bei der Altersvorsorge über den Betrieb „Angebotslücken, da Arbeitgeber kaum noch Beitragszusagen mit Mindestleistung gewähren könnten. Diese werden vor allem von mittelständischen und kleineren Unternehmen genutzt“, so Asmussen.
„100-Prozent-Beitragsgarantie verengt Möglichkeiten“
Auch Herbert Schneidemann von der DAV betonte, dass die Garantieanforderungen für staatlich geförderte Vorsorgeprodukte „schnell neu zu definieren“ seien. „Die weiterhin vorgeschriebene 100-Prozent-Beitragsgarantie verengt unnötigerweise die Möglichkeiten, in chancen- und damit renditereichere Anlageformen zu investieren“, erklärte Schneidemann. Sinnvolle Garantien lägen laut DAV „deutlich unterhalb des Beitragserhalts“, damit die Versichertenbeiträge nicht vollständig zur Absicherung der Garantien eingesetzt werden müssten und auch „unter Rendite-Risiko-Gesichtspunkten ein bestmöglicher Ertrag erreicht werde“.
Zudem sprach sich die DAV für einen grundsätzlich neuen Blick auf den Begriff der Garantien aus. Diese wurden bislang häufig als Mindestrendite verstanden. „Angesichts der anhaltenden Nullzinsphase ist diese Betrachtung aber nicht mehr sachgerecht und zeitgemäß“, sagt Schneidemann. Vielmehr seien Garantien heutzutage das „Sicherheitsnetz“ für den Fall sehr schlechter Kapitalmarktentwicklungen.
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