- Von Oliver Lepold
- 25.06.2024 um 11:12
Welche Irrtümer begegnen Ihnen immer wieder, wenn es ums Vererben geht?
Spahl: Ich höre häufig, durch das Testament ist doch alles geregelt. Das ist ein Irrtum. Ich habe noch kein einziges Testament gesehen, welches keine Fehler enthält. Das liegt oft an einfachen Dingen, etwa daran, dass das Testament veraltet ist oder sich die Mandantenwünsche verändert haben. Ein typisches Beispiel für einen Irrtum ist das Berliner Testament, bei dem sich ein Ehepaar gegenseitig als Alleinerben einsetzt. Vielen ist nicht klar, dass die Kinder trotzdem ihren Pflichtteil bereits im ersten Erbgang fordern können. Was in der Praxis zu überraschenden und unerwünschten Ergebnissen führt.
Was raten Sie den Beratern, die sich auf Erben und Schenken fokussieren möchten?
Spahl: Sie brauchen ein Konzept und einen Zugang zur Zielgruppe der Mandanten. Sei es über Netzwerk, sei es über Bestände mit ablaufenden Lebensversicherungen, sei es über Mandanten-Vorträge, wie wir es überwiegend machen. Dann benötigen Sie Akzeptanz beim Mandanten. Meine Erfahrung ist, das Alter spielt eine Rolle! Denn meist möchte der Mandanten auf Augenhöhe von einem Berater mit ähnlicher Lebenserfahrung beraten werden. Für die Akzeptanz benötigen Sie zudem eine gute Ausbildung. Ich zum Beispiel bin nicht nur Nachfolgeplaner, sondern auch Testamentsvollstrecker und Mediator. Und Sie brauchen Struktur und Weitblick bei der Erbfallsimulation.
Wie häufig sollte man ein Testament überprüfen?
Spahl: Eine gute Daumenregel ist die Überprüfung des letzten Willens alle fünf Jahre. Oder aber anlassbezogen, wenn sich die Vermögenssituation des Mandanten verändert hat, weil z.B. das Unternehmen verkauft oder Immobilien veräußert wurden. Oder wenn sich die persönliche Situation oder sich wesentliche Verhältnisse innerhalb der Familie geändert haben (z.B. durch Scheidung, die Volljährigkeit der Kinder).
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