- Von Oliver Lepold
- 26.02.2018 um 09:42
IDD, VersVermV, Betriebsrentenstärkungsgesetz, Datenschutzgrundverordnung, Neuerungen in VAG und VVG – 2018 ist ein Jahr der neuen Regelungen für die Finanzdienstleistungsbranche. Die für den Vertrieb maßgeblichen und wichtigsten Änderungen standen im Mittelpunkt der Fachtagung für das Versicherungswesen, die die Rechtsanwaltskanzlei Michaelis am 22. Februar in Hamburg organisierte.
Wie Vermittler diese vier Kardinalfehler vermeiden
„Noch immer nutzen zu wenige Makler einen Maklervertrag“
Rund 350 Fachbesucher waren in den nach Helmut Schmidt benannten großen Hörsaal der Bucerius Law School nach Hamburg gekommen, um sich von den Experten auf den neuesten Stand bringen zu lassen. Weitere 500 Makler verfolgten den eigens eingerichteten Livestream. Nur wenige Stunden bevor die IDD in Deutschland am 23. Februar offiziell in Kraft trat, war die Versicherungsvertriebsrichtlinie einer der Schwerpunkte der Veranstaltung.
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Gastgeber Stephan Michaelis, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, erläuterte, dass die IDD in Kraft tritt, auch wenn die zugehörige umstrittene Versicherungsvermittlerordnung mangels einer handlungsfähigen Regierung in Berlin noch immer nicht verabschiedet ist. Als Orientierung müsse man sich als Makler daher an die sogenannten delegierten Verordnungen aus Brüssel halten, die unmittelbar angewendet werden. Beide Rechtsakte hat die Kanzlei auf Ihrer Homepage veröffentlicht (hier und hier).
Sie befassen sich einerseits mit den Herstellern eines Versicherungsproduktes und andererseits mit den Vorgaben für Versicherungsanlageprodukte. Sie gelten ab 23. Februar 2018, könnten aber rückwirkend verschoben werden, so Michaelis.
„Vergütungen, welche die Gefahren einer Interessenkollision beinhalten, müssen abgeschafft werden“
Der Experte ging unter anderem auf die Abschaffung der Sondervergütung im Vertrieb ein. „Der Kunde und seine Interessen rücken in den Mittelpunkt des Maklers. Vergütungen, welche die Gefahren einer Interessenkollision beinhalten, müssen abgeschafft werden“, betonte Michaelis. Chancen durch die IDD für Makler sieht der Rechtsanwalt insbesondere in der Nettovermittlung, die vorteilhafter als die Honorarberatung ausfällt, in der europaweiten Vermittlung und im Provisionsabgabeverbot. Risiken bestehen hingegen bei der Nichtbeachtung der Pflichtfortbildung und Abmahngefahren bei fehlerhafter Erstinformation sowie der Geeignetheitsprüfung, die Makler künftig ausführen müssen.
Michaelis betonte, die zunächst befürchtete Doppelberatungspflicht durch Makler und Versicherer sei in der deutschen Umsetzung der IDD abgewendet worden, denn „ein Versicherer hat sich in die Beratung eines Maklerkunden nicht einzumischen“.
Die Teilnehmer der Fachtagung für das Versicherungswesen erhielten für den Besuch der zehn Fachvorträge umfassenden Veranstaltung fünf Stunden für die künftig laut IDD geltende verpflichtende Fortbildung für Versicherungsvermittler gutgeschrieben. Pro Jahr müssen sie künftig 15 Stunden Weiterbildung nachweisen.
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