- Von Lorenz Klein
- 15.05.2019 um 17:32
Bei der Frage, wie die Bundesregierung die Höhe des im Referentenentwurf geplanten Provisionsdeckels in Höhe von 2,5 beziehungsweise 4 Prozent begründet (Frage 5), verweisen die Autoren aus dem Finanzministerium auf mögliche „Fehlanreize“ im Vertrieb:
„Den Ausgangspunkt der Einführung eines Provisionsdeckels bilden die Bemühungen um eine Senkung der Abschlusskosten und die Vermeidung von Fehlanreizen.“
Auf das Thema Fehlanreize kommt die Bundesregierung auch in ihrer Antwort auf Frage 2 zu sprechen:
„Dabei stellen die Abschlussprovisionen und Vergütungen für Vermittler mit einem Anteil von über zwei Drittel an den Abschluss- und Vertriebskosten die größte Kostenkomponente dar. Daher ist es erforderlich, die Abschlussprovisionen und Vergütungen für Vermittler in angemessener Weise zu deckeln, auch um gegebenenfalls bestehenden Fehlanreizen sowie exzessiven hohen Abschlussprovisionen und Vergütungen entgegenzuwirken.“
Um ihre „Erkenntnisse über exzessiv hohe Vergütungen“ zu belegen, verweist die Bundesregierung auf eine im Dokument abgebildeten Tabelle:
Trotz dieser unerfreulichen Botschaft für die Vermittler gibt sich Heinz weiter kämpferisch: „Wir werden uns weiter aktiv ins Gesetzgebungsverfahren einbringen.“
Wie lange das Gesetzgebungsverfahren andauern wird beziehungsweise wann das Gesetz in erster Lesung im Deutschen Bundestag debattiert werden soll, dazu heißt es abschließend nur so viel:
„Die weitere Zeitplanung hängt vom Zeitpunkt ab, zu dem der Gesetzentwurf in das Bundeskabinett eingebracht werden kann.“
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