- Von Juliana Demski
- 16.12.2019 um 14:18
In Berlin diskutieren die Politiker derzeit über eine eventuelle Verlagerung der Aufsichtsverantwortung für Finanzanlagevermittler zur Finanzaufsicht Bafin. Bislang liegt diese in den Händen der Industrie- und Handelskammer (IHKen) und Gewerbeämtern. Nach wie vor lehnt der Vermittlerverband AfW einen solchen Schritt klar ab – und sieht seine Position durch eine eigene Umfrage gestärkt.
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Lediglich 3 Prozent der im aktuellen „Vermittlerbarometer“ befragten Vermittler ziehen die Bafin als Aufsichtsbehörde vor. Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) nennen die Kammern, weitere 20 Prozent die Gewerbeämter als bevorzugte Behörde.
Das Problem:
Der AfW rechnet bei einem Aufsichtswechsel zur Bafin mit Kosten in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro pro Zulassungsinhaber und Jahr allein für die Beaufsichtigung. Das liegt daran, dass die Behörde sich über ein Umlageverfahren bei den beaufsichtigten Personen und Unternehmen finanziert. 49 Prozent der Vermittler sagen, dass sie nicht bereit wären, diese Kosten zu tragen und daher ihre Erlaubnis zurückgeben würden. Lediglich 7 Prozent würden das Finanzanlagegeschäft intensivieren.
Von denjenigen Vermittlern, die ihre Erlaubnis zurückgeben würden, plane rund ein Drittel (35 Prozent) Finanzanlagen vollständig aufzugeben. Jeweils ein knappes Viertel würde sich einem sogenannten Haftungsdach (24 Prozent) anschließen oder auf vermögensverwaltende Lösungen (23 Prozent) fokussieren. Jeder sechste Vermittler dieser Gruppe würde sich auf einen reinen Tippgeberstatus bei Finanzanlagen zurückziehen (16 Prozent).
„Hier wird ein sinnloses Gesetzesverfahren angestoßen, was garantiert nicht zu mehr Verbraucherschutz führt, horrende Kosten fabriziert und praktisch die Hälfte des bisherigen Angebots unabhängiger Beratung aus dem Markt fegt“, macht Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, seinem Ärger Luft. „Die bisherige Zuständigkeit hat sich bewährt, denn insbesondere die IHKs erfüllen diese Aufgabe unbürokratisch, praxisnah, effizient und zuverlässig.“
Und Wirth sieht noch ein weiteres Problem:
Vermittler benötigen ihre Aufsicht auch, um sich in Erlaubnisfragen beraten zu lassen. Laut AfW-Vermittlerbarometer nutzen 26 Prozent das entsprechende Angebot bei den Gewerbeämtern, 44 Prozent bei den Industrie- und Handelskammern. Der AfW spricht in einer aktuellen Pressemitteilung von rund 30.000 Beratungsanfragen in den Kammern. „Das zeigt mehr als deutlich, dass hier Beratungsbedarf besteht. Dieser Service würde bei einem mittelstandsfeindlichen Aufsichtswechsel komplett wegfallen und die Position der unabhängigen Vermittler und damit auch der Kunden verschlechtern“, so Wirth.
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