- Von Lorenz Klein
- 29.07.2019 um 17:37
Jüngst haben die Bundesministerien für Justiz und Finanzen in einem Eckpunktepapier dem Plan der Regierungsparteien zugestimmt, alle deutschen Finanzvermittler nach Gewerbeordnung (GewO) zum 1. Januar 2021 unter die Hoheit der Aufsichtsbehörde Bafin zu stellen.
Bafin soll 34f-Vermittler ab 2021 überwachen
Was sich für Finanzanlagenvermittler nun ändert
Doch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat nun abermals deutlich gemacht, dass er von diesem Vorhaben nichts hält und dieses „entschieden“ ablehne.
„Als ob es keine anderen Probleme gäbe, arbeitet diese Bundesregierung unverdrossen daran, weitere bürokratische Hürden für den Berufsstand aufzubauen und Doppelstrukturen bei den Industrie- und Handelskammern (IHKn) und der Bafin zu schaffen“, wird BVK-Präsident Michael Heinz in einer Pressemitteilung des Verbandes zitiert.
Bafin-Aufsicht wäre „für den Berufsstand mit hohen Kosten verbunden“
Dabei werde übersehen, dass Finanzanlagenvermittler überwiegend auch als Versicherungsvermittler tätig seien und bereits von den örtlichen IHKn beaufsichtigt würden. „Dies hat sich bereits seit 2007 bewährt“, betonte Heinz.
Die Vermittler müssten viel Zeit und Arbeit für die Übertragung und die Erfüllung der neuen Aufsichtsregeln der Bafin verwenden, „die nicht nur für die Kundenberatung und -betreuung der Finanzanlagenvermittler wegfielen, sondern zudem für den Berufsstand mit hohen Kosten verbunden wären“, so Heinz weiter.
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