- Von Karen Schmidt
- 14.02.2022 um 14:33
Nachhaltigkeit solle generell als ein gemeinsamer Nenner auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und internationaler Abkommen verstanden werden, so Richter. Wichtig für die Beurteilung von Nachhaltigkeit sei auch, ob nachhaltige Fonds nur eine grüne Nische oder die Transformation der gesamten Wirtschaft finanzieren sollen. „Gemessen am ‚EU Green Deal‘ und an staatlichen Sustainable-Finance-Strategien ist die Finanzierung der Transformation das übergeordnete politische Ziel“, sagt Richter. Nachhaltigkeit sei daher kein Zustand, sondern eine Entwicklung. Nachhaltige Fonds müssten auch in Unternehmen mit heute noch schlechten Nachhaltigkeitsbewertungen investieren können, um sie durch Engagement zum Wandel zu bewegen, so eine weitere Forderung des Verbands.
Keinen deutschen Sonderweg gehen
Das erschwert in Deutschland aber die Finanzaufsicht Bafin mit ihrer Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen. Sie sehe eine Reihe von Mindestausschlüssen vor, die ein nachhaltiger Fonds einhalten müsse. Richter: „Die Bafin nimmt sehenden Auges in Kauf, dass Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen in Luxemburg oder Irland aufgelegt werden, denn ihre Regeln gelten nur für deutsche Fonds.“ Der BVI fordert deshalb, generell auf einen deutschen Sonderweg bei Nachhaltigkeitsvorgaben zu verzichten und stattdessen die EU-Regulierung auf allen Ebenen aktiv mitzugestalten.
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