- Von Redaktion
- 11.03.2020 um 13:10
Es ist noch gar nicht so lange her, dass Versicherungen und ihre Außendienste beim Vertrieb von Biometrie-Produkten mit reichlich Papier hantierten. Das hat sich in den vergangenen zwei Jahren zwar gebessert, aber das einigermaßen verbreitete elektronische Formularwesen für Arztberichte und der Umgang mit Gesundheitsdaten zwischen Vertrieb und Risikoprüfung muten angesichts der rasanten Entwicklung in der IT meist doch noch etwas hemdsärmelig an.
Da werden Daten manuell auf vorgegebenen Masken erfasst und an die Versicherung zur Prüfung weitergeleitet. Es folgen Rückfragen, der Bericht des Arztes lässt auf sich warten und widerspricht in Teilen den Angaben des Antragstellers – und Unterschriften sind auch noch zu leisten. Eine fallabschließende Risikobewertung mit konkretem Angebot noch direkt am Point-of-Sale ist so nicht zu erreichen.
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Klar: Eine hinreichend komplexe Risikoprüfung eines Antrags erfordert Expertenwissen. Vor den Zeiten der computergestützten Risikoprüfung war die Risikoprüfung unmittelbar nach Ausfüllen der Offerte oder des Antrags vor Ort aufgrund der fehlenden Expertise nicht möglich. Erst mit der Einführung der computergestützten Gesundheitsprüfung eröffnete sich die Möglichkeit, die Risikoprüfung ohne Expertenwissen zeit- und ortsunabhängig durchzuführen – theoretisch.
Denn obgleich die naheliegende Idee, Anträge direkt vor Ort zu prüfen oder sogar direkt durch den Antragsteller (man spricht heute auch von „Self-Underwriting“ oder „B2C“) mehr als 20 Jahre alt ist, hat sie sich bis heute in der Personenversicherung immer noch nicht flächendeckend durchgesetzt. Manche fürchten einen zu hohen technischen Aufwand, der Vertrieb einen zeitlichen Mehraufwand und andere haben vielleicht auch schon Enttäuschungen erlebt. Die ersten beiden Argumente sind unbegründet: Der technische Aufwand kann sehr überschaubar gestaltet werden und eine solche Software erspart dem Außendienst viel Bürokratie.
Gleiche Risikoprüfung für alle Vertriebskanäle
Um auszuschließen, dass ein Kunde einer Versicherung vielleicht nur aufgrund des von ihm gewählten Vertriebskanals angenommen wird, sollte die zugrunde liegende Datengrundlage der Risikoprüfung über alle Vertriebskanäle stets dieselbe sein.
Am Rande sei dazu bemerkt, dass standardisierte Fragebögen und Antragsformulare von Portalanbietern, die in der Regel nicht denen der Versicherungsgesellschaft entsprechen, entweder keine seriöse Risikoprüfung zulassen oder die Versicherung lässt unterschiedliche Arten der Risikoprüfung für ein und denselben Tarif gelten, eigentlich ein No-Go.
Die Datengrundlage muss also unabhängig von System-Plattformen, Eingabe-Ort, Programm und Eingabemaske stets dieselbe sein. Da die Umsysteme (Angebots- und Antragssysteme) im Antragsprozess pro Vertriebskanal unterschiedlich sein können, sollte die Risikoprüfung nicht zusammen mit dem Antragsprozess von einem einzigen System abgedeckt werden, obgleich manche Software-Anbieter solche Systeme tatsächlich wohlklingend als „Standardsoftware“ vertreiben.
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