- Von Achim Nixdorf
- 28.04.2021 um 15:14
Lebensversicherer dürfen vom nächsten Jahr maximal noch einen Zins von 0,25 Prozent pro Jahr einkalkulieren. Die entsprechende Änderung wurde jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bisher liegt der Höchstrechnungszins – auch Garantiezins genannt – bei 0,9 Prozent. Ihn darf kein Versicherer bei der internen Kalkulation der neuen Produkte überschreiten.
Von der Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) wird dieser Schritt ausdrücklich begrüßt. „Dies darf aber nur der erste Teil eines gesamthaften Konzepts sein, um die kapitalgedeckte Altersvorsorge angesichts der anhaltenden Tiefzinssituation zukunftsfest zu machen“, betont der scheidende DAV-Vorstandsvorsitzende Guido Bader.
Zwist um Senkung des Höchstrechnungszinses
Bundesfinanzministerium will Garantiezins auf 0,25 Prozent senken
Der Zusammenschluss von über 5.000 Versicherungsmathematikern appelliert deshalb erneut mit Nachdruck an die politischen Entscheidungsträger, doch noch in den kommenden Wochen mit einem gesetzgeberischen Eingriff das Garantieniveau bei den staatlich geförderten Vorsorgeprodukten zu senken. Nur so hätte die nächste Bundesregierung überhaupt noch die Möglichkeit, ausführlich über die Zukunft der Riester-Rente und der bewährten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu diskutieren.
„Denn ohne eine Abkehr von der 100-prozentigen Beitragsgarantie heute gibt es morgen am Markt vermutlich keine Riester-Rente und Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) mehr, über deren Ausgestaltung gesprochen werden kann“, unterstreicht Bader.
Dies sei besonders kritisch, da die Bundesregierung die bAV als hocheffiziente Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge stärken wolle, um die größer werdenden Lücken in der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen. „Dieses wichtige sozialpolitische Ziel wird konterkariert, wenn am vollständigen Beitragserhalt festgehalten wird und die Mindestleistung nicht herabgesetzt wird.“
„De-facto-Beerdigung der Riester-Rente“
In dasselbe Horn stößt auch Jörg Asmussen, der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Die Absenkung des Höchstrechnungszinses ist angesichts der Kapitalmarktentwicklung in isolierter Betrachtung nachvollziehbar“, sagt er.
„Erforderlich sind jedoch auch in sich stimmige Änderungen des gesetzlichen Rahmens. Denn viele Riester-Anbieter werden sich ab 2022 vom Markt zurückziehen, weil sie dann den vom Gesetzgeber verlangten 100-Prozent-Beitragserhalt unter dem neuen Höchstrechnungszins nicht mehr garantieren können. Das führt zu einer De-facto-Beerdigung der Riester-Rente.“
Um diese negativen Folgen für die Altersvorsorge, auch in Teilen der betrieblichen Altersvorsorge, zu vermeiden, sollte die nun in dieser Legislaturperiode verbleibende Zeit zumindest für eine Teilreform, nämlich für eine Absenkung der 100-prozentigen Beitragsgarantien, genutzt werden, fordert Asmussen.
Keine Folgen für bestehende Verträge
Außerhalb der Riester-Produkte greift diese Strategie bereits: Für neue Lebens- und Rentenversicherungen bietet etwa die Allianz nur noch ein Garantieniveau von höchstens 90 Prozent an. Andere Anbieter handeln ähnlich.
Wichtig für Versicherte: Die Absenkung des Höchstrechnungszinses gilt nur für neu abgeschlossene Verträge. Für die garantierten Leistungen bestehender Versicherungsverträge hat der Schritt keine Folgen.
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