Martin Klein © Votum-Verband
  • Von Redaktion
  • 16.01.2023 um 14:45
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Lebensversicherer, deren Hauptverkaufsprodukte Effektivkosten im oberen Viertel der Branchenwerte aufweisen, will die Bafin künftig „näher überprüfen“. Das kündigte die Finanzaufsicht in einem Merkblatt-Entwurf an – nun endet hierfür die Konsultationsfrist. Zu diesem Anlass warnt Votum-Vorstand Martin Klein in seinem Gastkommentar vor einem „deutschen Sonderweg“ der Bafin – zumal der Entwurf als „Mogelpackung“ daherkomme.

Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa und die deutsche Finanzaufsicht Bafin haben am selben Tag Vorgaben für die internen Prozesse des Produktentwicklungsverfahrens von Lebensversicherungsunternehmen veröffentlicht (hier geht es zum Bafin-Merkblatt-Entwurf „zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“). Leider hören an diesem Punkt die Gemeinsamkeiten der Ansätze beider Aufsichten schon auf.

Während die Eiopa mit der von ihr veröffentlichten Methodik zur Bewertung des Preis-Leistungsverhältnis von fondsgebundenen Lebensversicherungen allgemeine aufsichtsrechtliche Ansätze zur Kontrolle der Produktqualität formuliert – und hierbei die Vermittlungsvergütung lediglich eine bloße Nebenrolle einnimmt – fokussiert sich die Bafin nahezu ausschließlich auf die Produktkosten.

Bei der Betrachtung des Kundennutzens bezieht die Eiopa neben dem Blick auf die potenzielle Rendite viele weitere bedeutende Produktmerkmale in ihren Leitfaden mit ein – beispielsweise die Bedeutung von Nachhaltigkeitsmerkmalen, den angebotenen Beratungsumfang oder digitale Informations- und Produktgestaltungszugänge.

Merkblatt wird seinem eigentlichen Zweck nicht gerecht

Was macht die Bafin hingegen? Sie reduziert die Messung des Kundennutzens von Lebensversicherungen lediglich auf eine Messgröße: die Rendite. Das greift nicht nur zu kurz, sondern ist angesichts des ursprünglichen Zwecks von Lebensversicherungen sogar schädlich für die Verbraucher.

Das Merkblatt wird seinem eigentlichen Zweck, zur Beantwortung von Detailfragen die Position der Aufsicht darzulegen, nicht gerecht. Stattdessen schafft es weitere unbestimmte Rechtsbegriffe und gebe den Versicherern vor, unklare Szenario-Berechnungen vorzunehmen.

Tatsächlich ist der vorliegende Entwurf eine Mogelpackung. Unter dem Vorwand, den Versicherungsgesellschaften Anleitungen für ihre Produktentwicklungsprozesse zu geben, werden nahezu ausschließlich Vorgaben und Eingriffe in die Gestaltung der Vertriebsvergütung formuliert. Diese Vorgaben gehen in wesentlichen Teilen auch noch über gesetzliche Rahmenbedingungen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Versicherungsvertragsgesetzes hinaus.

Dann soll die Bafin das Kind bitte auch beim Namen nennen

Aus diesem Grund fordert der Votum-Vorstand: Es handelt sich bei dem vorliegenden Entwurf weniger um ein Merkblatt zu Vorgaben des Produktentwicklungsprozesses, sondern vielmehr um ein „Rundschreiben zur Gestaltung der Vertriebsvergütung durch Versicherungsunternehmen“. Wenn die Bafin dies tun möchte, dann soll sie das Kind auch beim Namen nennen. In diesem Fall muss sich die Bafin aber auch bewusst sein, dass man sich damit erneut gegen die Position der Bundesregierung wendet, die zu Beginn der Legislaturperiode deutlich gemacht hat, dass sie allgemeine Eingriffe in die Vertriebsvergütung ablehnt. Wir erwarten daher, dass sich das zuständige Finanzministerium intensiv mit der Konsultation befasst.

Fazit ­­

Anstatt die deutschen Versicherungsunternehmen durch überkomplexe Regelwerke mit weiterer Bürokratie zu belasten, die deutlich über die Anforderungen der IDD hinausgehen, sollte die Bafin der Aufforderung der Eiopa gerecht werden und deren gemeinsamen, konvergenten Ansatz fördern, um auf allen europäischen Märkten einheitliche Ergebnisse für die Verbraucher zu erzielen und gleichzeitig Flexibilität zu ermöglichen. Mit dem vorliegenden Merkblatt-Entwurf wird sie dieser Aufgabe nicht im Ansatz gerecht, sondern beschreitet einen unnötigen deutschen Sonderweg.

Die ausführliche Antwort des Votum-Verbands auf die Konsultation der Bafin zu ihrem Entwurf eines „Merkblatts zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ gibt es hier zum Download. Dort werden weitere Argumente gegen den Bafin-Entwurf aus Sicht der Finanzdienstleistungsbranche ausführlich dargelegt.

Über den Autor:

Rechtsanwalt Martin Klein ist geschäftsführender Vorstand des Branchenverbands Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. An die Votum-Mitgliedsunternehmen sind nach eigenen Angaben 100.000 unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler angebunden. Die Mitarbeiter und Kooperationspartner der Mitglieder beraten Votum zufolge über 11 Millionen Verbraucher zu Fragen der Absicherung im Alter, der Vermögensbildung und des maßgeschneiderten Versicherungsschutzes.

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