Sitz der EU-Kommission in Brüssel © picture alliance/dpa/Belga | James Arthur Gekiere
  • Von Redaktion
  • 25.05.2023 um 09:36
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Ein generelles Provisionsverbot für die Vermittlung von Finanz- und Versicherungsprodukten steht nicht im Gesetzesentwurf zur EU-Kleinanlegerstrategie – trotzdem steht die Finanz- und Versicherungsbranche in der Pflicht, sich zu wappnen. Das meinen Jochen Kindermann und Udo Pickartz von der Kanzlei Simmons & Simmons. Hier geht es zu ihrer ausführlichen Analyse.

Weiterer Bestandteil der EU-Kleinanlegerstrategie ist eine Verschärfung der Transparenzpflichten und Verhaltensregeln für Anlageberater. Der neue „Best-Interest“-Test für Finanzberater sieht vor, dass sie eine breitere Produktpalette heranziehen und das kostengünstigste Produkt empfehlen müssen. Um Produkte vergleichbar zu machen, sollen die EU-Finanzaufsicht ESMA und die Versicherungsaufsicht Eiopa Benchmarks entwickeln, anhand derer nachgewiesen werden kann, dass die Kosten eines Produkts gerechtfertigt und verhältnismäßig sind.

Eine Abweichung von diesen Maßstäben bedeutet, dass das Produkt kein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis hat. Die Folge wäre ein faktisches Verkaufsverbot, denn Vermögensverwalter, Versicherer und Banken sollen nur noch dann Fonds und andere Anlageprodukte in der EU verkaufen dürfen, wenn sie nachweislich ein gutes beziehungsweise angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Sollte es dazu kommen, dass dem Anleger unangemessene Kosten in Rechnung gestellt werden, sieht die Richtlinie eine Entschädigung der Anleger für unangemessene Kosten vor.

Warnhinweise sollen vor risikoreichen Produkten schützen

Warnhinweise sollen Kleinanleger zudem vor besonders risikoreichen Produkten schützen. Hierzu werden Wertpapierfirmen, Versicherungsvermittler und Versicherungsunternehmen in die Pflicht genommen, auch können zuständige Behörden die Verwendung von Risikowarnungen für besonders riskante Produkte vorschreiben.

Auch sollen berufliche Anforderungen an Finanzberater verschärft werden. Um die Qualität der Beratung zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU zu gewährleisten, sollen strengere gemeinsame Mindeststandards für die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen eingeführt werden. Regelmäßige berufliche Weiterbildung und Schulungen wären demnach obligatorisch.

Auf der anderen Seite senkt die EU die Schwelle für das Anlagevermögen, ab dem man sich als professioneller Anleger qualifiziert – und zwar von 500.000 auf 250.000 Euro. An Kunden  ab diesem Anlagevermögen können bestimmte Produkte somit leichter verkauft werden.

Über die Autoren:

Jochen Kindermann ist Partner und Spezialist für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei Simmons & Simmons. Udo Pickartz ist Counsel und Spezialist für Versicherungsrecht bei Simmons & Simmons. Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben eine führende internationale Wirtschaftskanzlei mit 280 Partnerinnen und Partnern, mehr als 1.650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und 21 Büros in Europa, im Nahen Osten, in Asien und den USA. Schwerpunkte der Beratungstätigkeit sind demnach unter anderem die Bereiche Asset Management, Investmentfonds und Finanzinstitutionen.

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