- Von Lorenz Klein
- 15.03.2017 um 10:54
Die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie IDD in Deutschland nimmt immer konkreter Formen an. Doch die neuen Regeln für den Versicherungsvertrieb stoßen in der Branche auf breiten Widerstand. Nun hat sich auch Gerhard Müller vom Versicherungsverband GDV kritisch zum aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren geäußert. Der Vorsitzende des Vertriebsausschusses beim GDV, der hauptberuflich als Chef der Sparkassen-Versicherung Sachsen tätig ist, stört sich vor allem daran, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine klare Trennung von Provisions- und Honorarvertrieb anstrebt.
„Ich habe nichts dagegen, dass die Politik die Honorarberatung stärker verbreiten will. Dazu sollte sie allerdings auch Vertretern oder Maklern erlauben, vom Verbraucher ein Honorar anzunehmen, wenn sie einen provisionsfreien Tarif vermitteln“, fordert Müller in einem Interview, das der Verband auf seiner Webseite veröffentlicht hat. Da sich die Vermittler bislang ausnahmslos vom Versicherer vergüten lassen dürfen, hätten sie „überhaupt keinen Anreiz“, provisionsfreie Produkte anzubieten, sagt Müller. „Umsonst wollen sie schließlich nicht arbeiten.“
Dass Vermittler, die mal gegen Provision, mal auf Honorarbasis beraten, verwirrend für die Kunden seien, verneint der GDV-Mann. Die Gefahr sehe er nicht, so Müller. „Die IDD verlangt von den Vermittlern, Art und Quelle ihrer Vergütung offen zu legen. Der Kunde kann also klar erkennen, wer an wen zahlt.“ Entscheidend sei doch vielmehr, dass der Verbraucher „nicht mehrfach zur Kasse gebeten“ werde. „Wenn der Kunde für die Vermittlung und Beratung bereits ein Honorar bezahlt hat, muss er einen provisionsfreien Tarif erhalten“, erläutert Müller. Umgekehrt gelte, wenn in der Prämie bereits die Vergütung für die Beratung und Vermittlung einkalkuliert sei, sollte der Kunde nicht noch eine Gebühr an den Vermittler zahlen müssen.
Änderung der Berufsbezeichnung in der Kritik
Dass der Bundesrat zur schärferen Abgrenzung von Honorar- und Provisionsvertrieb auf eine Änderung der Berufsbezeichnungen drängt – so sollen Versicherungsberater künftig als „unabhängiger Versicherungsberater“ auftreten –, hält Müller ebenfalls für keine gute Idee. „Wir müssen aufpassen, dass die Förderung der Honorarberatung nicht zu Lasten anderer Berufsbilder geht. Und dieses Vorhaben würde aus meiner Sicht die Makler klar benachteiligen, die ja ebenfalls unabhängig vom Versicherer arbeiten.“
Makler seien Sachwalter der Kunden, „werden von ihnen beauftragt und schulden ihnen im Übrigen dieselbe Beratungsleistung wie Versicherungsberater“. Die Berufsbezeichnung „unabhängiger Versicherungsberater“ biete somit „keine klare Abgrenzung“ zum Versicherungsmakler, so die Einschätzung Müllers.
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