Außenansicht der Europäischen Kommission in Brüssel: Folgt sie den Vorschläge der Aufsicht Eiopa, käme das einem Provisionsverbot gleich, so der GDV. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 28.09.2016 um 15:26
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Der Versicherungsverband GDV kritisiert ein Konsultationspapier der europäischen Aufsichtsbehörde Eiopa zur Umsetzung der neuen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD scharf. Denn es bedeute ein faktisches Provisionsverbot. Hier kommen die Details.

Die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde Eiopa hat im Auftrag der EU-Kommission Ratschläge für die Umsetzung der neuen Vertriebsrichtlinie IDD gemacht. Diese stoßen beim Versicherungsverband GDV nun auf deutliche Kritik.

„Obwohl die Richtlinie Mindeststandards für die europäischen Märkte definieren soll, macht das Konsultationspapier auf gut 170 Seiten detaillierte Regelungsvorschläge. Damit greift Eiopa den Entscheidungen auf Ebene der Mitgliedsstaaten vor“, heißt es vom GDV.

Dies betreffe auch die Vergütung für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten. „Die hierzu von der Eiopa vorgeschlagenen Regelungen sind mit einem Provisionssystem nur schwer zu vereinbaren“, heißt es weiter. Sollte die EU-Kommission dem Vorschlag folgen, käme das einem faktischen Provisionsverbot gleich.

„Darüber hinaus sind viele Vorschläge der Eiopa zu Beratung, Dokumentation und Reporting praxisfern und würden bei den Unternehmen und Vermittlern zu erheblichem bürokratischen Aufwand führen.“

Die ganze Stellungnahme des GDV können Sie hier nachlesen.

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