- Von Oliver Lepold
- 11.10.2024 um 09:43
Pfefferminzia: Wie hoch sollten Einkommen und Steuersatz sein, damit sich auch für Arbeitnehmer eine Basisrente lohnt?
Steffen Liebig: Pauschal lässt sich das schwer beantworten, weil viele Parameter eine Rolle spielen, wenn es um Steuerfragen geht. Zum Beispiel in welchem Bundesland Sie leben, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind, ob Sie verheiratet sind und so weiter. Klar ist aber, dass die Förderwirkung nicht nur bei hohen Einkommen, sondern auch bei durchschnittlichem Verdienst greift und keinesfalls marginal ausfällt.
Bitte rechnen Sie mal ein typisches Beispiel vor!
Liebig: Ein 30-jähriger, lediger, kinderloser Angestellten in Baden-Württemberg ist gesetzlich krankenversichert mit einem Zusatzbeitrag in Höhe von 1,7 Prozent. Er ist nicht in der Kirche und zahlt bei einem jährlichen Bruttogehalt von 60.000 Euro 150 Euro monatlich in die Basisrente ein. Dieser Betrag ist voll steuerlich absetzbar. Er erzielt damit monatlich 52 Euro Steuerersparnis. Das lässt sich mit einem unabhängigen Basisrententool ausrechnen. Die Förderquote liegt somit bei 34,67 Prozent. Die Basisrente lohnt sich für die Mittelschicht. Und die Steuerersparnis können Angestellte zum Beispiel in ein flexibles Rentenprodukt der dritten Schicht anlegen.
Mehr als ein Drittel kommt also vom Staat. Wenn mehr verdient wird, ist auch die Steuerersparnis größer?
Liebig: Je mehr Sie verdienen, desto größer ist der Anreiz. Wenn ich bei gleichen Annahmen das Bruttogehalt auf 120.000 Euro erhöhe, steigt die Steuerersparnis auf 70,50 Euro. Die Förderquote liegt damit bei 47 Prozent. Kein anderes Altersvorsorgeprodukt ohne Garantie wird so stark steuerlich gefördert. Die jährliche Steuerersparnis ist unmittelbar spürbar. Das sind starke Argumente im Beratungsgespräch, in dem natürlich auch noch weitere Faktoren berücksichtigt werden müssen.
Zum Beispiel, ab wann die Basisrente ausgezahlt wird, denn dann wird sie besteuert.
Liebig: Richtig, und der persönliche Steuersatz ist im Ruhestand in der Regel niedriger. Je früher die Auszahlung beginnt, desto kleiner ist der steuerpflichtige Anteil. Wenn Sie etwa aktuell eine Sofortrente abschließen, müssen Sie lediglich 84 Prozent der Rentenauszahlungen versteuern. Das ist hochgradig attraktiv.
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Wie das Wachstumschancengesetz die Basisrente verbessert
Ursprünglich sollte der zu versteuernde Anteil bis 2040 schrittweise auf 100 Prozent steigen. Das Wachstumschancengesetz streckt diese Phase nun bis 2058. Wie können Vermittler diese Änderung nutzen?
Liebig: Dieser Aspekt macht die Basisrente noch attraktiver – gerade für Kunden, die in den kommenden zehn Jahre in Rente gehen. Viele denken, eine Versicherung benötigt eine lange Laufzeit, um die anfänglichen Kosten zu decken. Aber bei einem Steuerhebel wie bei der Basisrente spielen die Kosten nur eine untergeordnete Rolle. Im Einzelfall können auch Laufzeiten von bis zu zehn Jahren attraktiv sein. Das sollten Vermittler im Detail ausrechnen.
Ist bei älteren Arbeitnehmern eine fondsgebundene oder klassische Basisrente ratsam?
Liebig: Gerade auch bei Älteren sind fondsgebundene Konzepte wichtig und geeignet. Sie müssen aber nicht zu 100 Prozent in Aktien anlegen. Ein klassischer Multi-Asset-Ansatz mit einem hohen Anleiheanteil ist eine Möglichkeit. Gerade, weil der Zins zurück ist. Das lässt sich natürlich auch wieder switchen. Mit einem hochwertigen Multi-Asset-Ansatz lässt sich auch in fünf bis zehn Jahren eine sehr gute Zielrendite erwirtschaften.
Wie wirken sich die Vorteile der Basisrente als Sofortrente aus, wenn ältere Arbeitnehmer mit einer Abfindung vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden?
Liebig: Aufgrund der Wirtschaftslage geschieht dies derzeit häufig bei Arbeitnehmern, die das 62. Lebensjahr erreicht haben. In der Regel scheiden sie während des Jahres aus. Das bedeutet, sie haben steuerpflichtige Einkünfte erzielt, dazu kommt die Abfindung obendrauf, was zu einer erheblichen Steuerlast führen kann. Legt der betroffene Arbeitnehmer den zu den steuerlichen Höchstbeträgen passenden Teil der Abfindung in einer Basisrente als Sofortrente an, kann er den Einmalbeitrag zu 100 Prozent sofort gegenrechnen, der Beitrag in die Basisrente ist dann zu 100 Prozent abzugsfähig. Und wie schon ausgeführt, muss er dann lebenslang nur 84 Prozent der Rente versteuern. Eine Top-Lösung, die durch laufende Rentenzahlungen garantierte Liquidität für den Ruhestand liefert.
Das bedeutet, ab der Verrentung ist der Kapitalstock nicht mehr fondsgebunden?
Liebig: Richtig. In dem Moment, wo in dem der Kunde Planungssicherheit für laufenden Einkünfte benötigt, bietet die Basisrente eine voll garantierte Rente. So ist es natürlich auch bei der Sofortrente. Wir bieten hundertprozentige Verlässlichkeit und eine volle, sehr hohe garantierte Rentenleistung. Darauf können sich unsere Kunden verlassen.
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