- Von Oliver Lepold
- 03.03.2017 um 10:30
Ein Beispiel: Bei einer Anlagesumme in Höhe von 100.000 Euro, die für 15 Jahre fest angelegt wird, liegen die Garantiekosten laut Studie bei aktuellem Zinsniveau bei mehr als 150.000 Euro – mehr als dem Eineinhalbfachen des Anlagebetrags. Das sind Kosten, die den Ertrag der Anlage erheblich schmälern. Der Verlauf fu?r die alternativen Anlegertypen sieht ähnlich aus. Die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten des Garantiefalls ist zudem in allen Szenarien gering und liegt nur bei einem Anlagehorizont von 15 Jahren bei rund einem Prozent, bei längeren Laufzeiten weit darunter.
Laut Stotz sei die Branche zwar durchaus dabei, umzusteuern und neue Wege bei den Produktkonzepten einzuschlagen. Transparenter sei man aber nicht geworden. „Der Makler kann die tatsächlichen Kosten einer Garantie in der Altersvorsorge anhand der Materialien des Anbieters nicht errechnen, sie werden nicht ausgewiesen“, so Stotz. Ein professioneller Berater könne daher bisher nur allgemein und anhand von Beispielrechnungen zum Garantiekosten-Renditen-Verhältnis aufklären.
Garantiekosten im Beratungsgespräch
„Dem Kunden muss klar werden, dass eine Garantie nicht kostenlos zu haben ist und das die Kosten mitunter extrem unverhältnismäßig sind“, so Stotz. Vermittler sollten daher in der Beratung sicherheitsbewusster Kunden stets auch entsprechende Produkt-Alternativen für deren Ziele und Bedürfnisse parat haben. Klar ist, dass das Beratungsgespräch dann komplexer ausfällt. „Es ist anspruchsvoll, denn die Risiko- und Ertragskommunikation ist kein einfaches Metier, sie setzt einiges an Kenntnissen und Kommunikationsfähigkeit voraus“, so Stotz.
Von einem Verbot von Garantieprodukten hält Stotz angesichts der Studienerkenntnisse nichts, er sieht aber sowohl die Produktanbieter als auch den Gesetzgeber in der Pflicht. Die Anbieter müssten die Vermittler in die Lage versetzen, das Preis-Leistungs-Verhältnis der Produkte reell mit harten Zahlen zu schildern. Und der Gesetzgeber könnte Kriterien festlegen, wie dies auf vergleichbare Weise zu tun ist. Freiwillig wird das jedoch wohl nicht geschehen. Alle Entwicklungen zum Kostenausweis bei Versicherungs- und Anlageprodukten wurden bisher von Seiten des Gesetzgebers angestoßen.
Weitere Infos zur Studie sowie eine Download-Möglichkeit gibt es hier.
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