- Von Lorenz Klein
- 29.08.2018 um 11:53
Am 23. März 2018 hatte die hessische Landesregierung ihre Entschließung zur Deutschlandrente zur Beratung an die Fachausschüsse des Bundesrates überwiesen. Was ist seither geschehen? Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hat sich mal beim Hessischen Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) zum Stand der Initiative erkundigt.
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Einen Beschluss hat der Bundesrat nach Auskunft Schäfers „bisher noch nicht gefasst“. Gleichwohl hoffe er, dass „unsere guten Argumente eine Mehrheit finden und der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, in unserem Sinne tätig zu werden und einen Gesetzentwurf vorzulegen“. Zwar hätten Entschließungen des Bundesrates keine bindende Wirkung für die Bundesregierung, sie seien aber „stets ein starkes Signal“, sagte der hessische Finanzminister dem DIA.
Schäfer hofft auf Rentenkomission
Den Eindruck, dass das von Wiesbaden forcierte Projekt in der aktuellen Rentendebatte keine mehr Rolle spiele, trat Schäfer entgegen. „Das sehe ich nicht so“, sagte der CDU-Politiker. Der Koalitionsvertrag spreche sich schließlich für die Weiterentwicklung der kapitalgedeckten Altersvorsorge aus und fordere die Entwicklung eines Standardprodukts. „Das sind wesentliche Elemente, die wir mit der Deutschlandrente anstreben“, betonte Schäfer.
Auch die Rentenkommission der Bundesregierung werde nach Ansicht des Politikers nicht an der „Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge“ vorbeikommen. Allerdings habe er die Sorge, dass wertvolle Zeit verloren gehe, um zu einem Befund zu kommen, der „schon heute klar erkennbar“ sei, so der Hessische Finanzminister.
Das Konzept der Deutschlandrente soll folgendermaßen funktionieren:
Jeder Arbeitnehmer zahlt von seinem monatlichen Gehalt einen festen Betrag in einen Fonds ein, der von einer staatlichen Organisation zentral verwaltet wird. Der Fonds arbeitet auf Selbstkostenbasis. Der Staat bürgt für die Auszahlung. Vorbild für diese Idee ist der norwegische Staatsfonds. Ähnlich den Beiträgen zur gesetzlichen Rente würden die fälligen Beiträge von Arbeitgebern an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt. Das Geld würde dann von einem Deutschland-Fonds verwaltet.
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