Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth © Christof Rieken
  • Von Redaktion
  • 08.03.2016 um 10:40
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AfW-Vorstand Norman Wirth über die Vorgaben der IDD-Richtlinie für den Versicherungsvertrieb, die Freiheiten bei der Umsetzung in Sachen Vergütung und Transparenz und die Rolle von Roboadvice.

Pfefferminzia: Die IDD trat bereits in Kraft und soll die Versicherungsvermittlung weiter harmonisieren. Gelten damit gleiche Anforderungen für alle Vertriebswege?

Norman Wirth: Ja, die Richtlinie ist umbenannt worden und heißt nun nicht Versicherungsvermittlungs-, sondern Versicherungsvertriebsrichtlinie. Sie betrifft alle Vertriebswege, auch die Banken, die Ausschließlichkeitsvertreter der Versicherer und den Online-Vertrieb. Allerdings sind auch wieder Ausnahmen eingebaut, wie etwa für die Annexvermittler, die zum Beispiel als Reisebüros nebenbei Reiseversicherungen verkaufen.

Was fordert die IDD konkret zum Thema Vergütung?

Das Provisionsverbot ist in Brüssel zwar endgültig vom Tisch, jedes Land kann hierzu aber eine eigene Regelung erlassen. Unter der derzeitigen politischen Konstellation in Deutschland ist ein Provisionsverbot ausgeschlossen, denn es gibt eine Fülle klarer Aussagen aus der Regierungskoalition dazu. Mittlerweile ist das Bewusstsein in der Politik hinreichend geschärft worden, dass eine flächendeckende Versorgung mit Versicherungs- und Altersvorsorgeprodukten in der Bevölkerung über das Provisionssystem weiterhin Bestand haben wird.

Die Transparenz steigt weiter. Kommt die Provisionsoffenlegung in Euro und Cent?

Die IDD ist als Harmonisierung mit Mindeststandard angelegt, die nationalen Regulierungen können, müssen aber nicht weitergehen. Die IDD fordert speziell bei den Versicherungsanlageprodukten, also bei Anlageprodukten im Versicherungsmantel wie Fondspolicen, eine „Soft Disclosure“ zur Provisionsoffenlegung. Das heißt, der Vermittler muss hier seine Provision – soweit das möglich ist – in Euro und Cent offenlegen, allerdings nur auf Nachfrage des Kunden. Ist das nicht möglich, muss er zumindest erklären, wie sich die Provision zusammensetzt. Deutschland kann das aber auch anders regeln und eine „Hard Disclosure“ erlassen. Dann müsste der Vermittlers die Provision immer offenlegen, auch wenn der Kunden nicht fragt.

Roboadvice, also Vertrieb ohne persönliche Beratung, ist derzeit durch die Fintechs in aller Munde. Inwieweit erfasst die IDD diese neuen Formen?

Eigentlich ermöglicht die IDD erst Roboadvice, weil sie ganz konkret auch den Online-Vertrieb reguliert. In Deutschland gibt es andererseits aber bereits davon abweichend das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das mit nur wenigen eng gefassten Ausnahmen eine allgemeine Beratungspflicht vorsieht. Jeder Vermittler muss bei der Vermittlung einer Versicherung den Kunden auch beraten. Brüssel unterscheidet mit der IDD aber konkret in Beratung mit Vermittlung und in beratungsfreie Vermittlung. Hier muss also auch der deutsche Gesetzgeber die Umsetzung zu den bestehenden Gesetzen angleichen. Wie das passiert, ist noch unklar.

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