- Von Lorenz Klein
- 27.11.2017 um 10:19
Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium am 23. Oktober 2017 den Entwurf für eine Verordnung zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD vorgelegt hatte – auch Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) genannt – liegen erste Stellungnahmen aus der Branche vor. Neben dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat sich am Freitag auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu Wort gemeldet – und die Kritikpunkte ähneln sich.
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In der Verordnung soll unter anderem konkretisiert werden, wie die Weiterbildung für Versicherungsvermittler erfolgen soll. Und besonders hier meldet der GDV Änderungsbedarf an.
Die Verordnung konzentriere sich auf die Verwaltung der Weiterbildung und lasse dabei „den notwendigen Spielraum für die zugelassenen Lernformen und –formate vermissen“, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes (hier geht’s zum Download). So habe die Branche mit der freiwilligen Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ nachdrücklich unter Beweis gestellt, wie wichtig Weiterbildung sei und dass sie „aus eigenem Antrieb in professionelle und qualitative Beratung“ investiere. „Ein starres Korsett detaillierter administrativer Vorgaben wäre der falsche Weg zum richtigen Ziel“, so die Kritik.
Vor allem diese vier Punkte im Entwurf sehen die Interessenvertreter der Versicherungswirtschaft kritisch:
- verpflichtende Lernerfolgskontrollen für jede einzelne Weiterbildungsmaßnahme,
- jährlich abzugebende, detaillierte und formalisierte Erklärungen über die erfolgte Weiterbildung gegenüber den Industrie- und Handelskammern,
- inhaltliche Beschränkung von Weiterbildung auf das Raster der Sachkundeprüfung für Vermittler, die Voraussetzungen für die Zulassung ist und
- starre, formalisierte Vorgaben für die Planung und Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen.
Grundsätzlich lobt der Verband jedoch, dass sich im Entwurf viele „wirksame und gleichzeitig pragmatische Lösungen“ fänden. So würden darin beispielsweise verschiedenste Lernformen und -formate berücksichtigt. Gleichwohl sei der Branche wichtig, dass die Vorgaben nicht zu „unverhältnismäßiger Bürokratie“ führten. Bei den Vorgaben für die Weiterbildung überzeugt der vorgelegte Entwurf aus Sicht des GDV jedenfalls nicht.
Der Verordnungsentwurf muss noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und dann dem Bundestag zugeleitet werden. Auch der Bundesrat muss der Verordnung zustimmen.
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