- Von Redaktion
- 30.09.2020 um 11:02
Das greift tief in vertragliche Regelungen ein. Davor schrecken viele zurück. Das dürfte der Bereich sein, in dem Sie als Rechtsdienstleister tätig sind.
Supe: Genauso ist es. BAV ist zum großen Teil Rechtsberatung, die eben nur Rechtsdienstleister erbringen dürfen und dafür auch haften. Die Konsequenzen unerlaubter Rechtsberatung sind vielen bewusst. Durch die Komplexität und Haftungsthematik fassen viele die Pensionszusage nur mit der „Beißzange“ an – wenn überhaupt. Meist werden nur Teilbereiche der Zusage saniert, statt sie vollständig zu durchleuchten. Dabei wird es für Altzusagen dringend Zeit, sie vertraglich auf links zu drehen. Gerade ältere Pensionszusagen haben an vielen Stellen im Vertrag Fehler, die sich im Laufe der Jahre durch geänderte Rechtsprechung und Gesetzgebung ergeben. Nicht selten steht die gesamte steuerliche Anerkennung der Zusage infrage.
Wie geht das zusammen mit der Vermittlung von Finanzprodukten? Jede Pensionszusage will finanziert werden.
Supe: Die gute Nachricht – wenn die fachliche und rechtliche Gestaltung stimmt, ergibt sich fast automatisch auch die passgenaue Finanzierung. Wir übergeben dann gerne sofort an den Vermittler, der genau weiß, was hier passt. Versorgungsvertrag und Finanzierung können klar geregelt und sogar wunderbar aufeinander abgestimmt sein. Das Pferd darf also nicht wie früher häufig praktiziert von hinten aufgezäumt werden, in dem die Finanzierung eingerichtet wird und die Zusage schon irgendwie zu passen hatte, sondern zuerst muss der rechtliche Rahmen stimmen und dann ergibt sich auch das Rückdeckungskonzept.
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