- Von Redaktion
- 11.03.2016 um 09:40
Welche Typen alternativer Vergütungsmodelle sind in der Branche derzeit am meisten verbreitet?
Bezogen auf Produktklassen spricht man bekanntlich von Honorarvermittlung. Diese empfehlen wir Beratern nicht, weil diese wegen der produktabhängigen Vergütung nicht unabhängig erfolgt.
Weit verbreitet sind Erstberatungshonorare, die sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand richten und die anschließende Vereinbarung von Betreuungshonoraren. Diese werden abhängig von betreuten Vermögenswerten oder von einem fest definierten Leistungskatalog und dem dafür erforderlichen Aufwand berechnet. Umso wichtiger ist ein klar definiertes Preis-/Leistungsverzeichnis. Der Berater kalkuliert für die erbrachten Betreuungsleistungen den jährlichen Stundenaufwand und stellt diese entweder jährlich oder monatlich pauschal in Rechnung. Von reinrassiger Honorarberatung sprechen wir, wenn sämtliche Leistungen nach dem tatsächlichen Zeitaufwand abgerechnet werden.
Einmalige Beratungen, beispielsweise für eine Überprüfung von Wertpapierdepots zur Einholung einer Zweitmeinung, werden mit einem Stundensatz abgerechnet. Zweifellos ist die Honorarvergütung für beide, den Kunden und den Berater, die fairste und effizienteste Abrechnungsform.
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