Walter Hubel, Vorstand von Con.fee © Con.fee
  • Von Redaktion
  • 04.03.2016 um 10:25
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Im zweiten Teil der Interviewserie spricht Walter Hubel, Vorstand von Con.fee, über verschiedene Vergütungsmodelle und deren Anwendungsmöglichkeiten, und erklärt, an welche Beratungsmodelle er glaubt und warum.

Was muss ein Makler beachten, wenn er sein Geschäftsmodell auf alternative Vergütungsmodelle umstellen möchte?

Wir empfehlen eine sukzessive Erweiterung des bestehenden Geschäftsmodells um die Honorarberatung, zum Beispiel mit ausgewählten Neukunden. Damit können gleichzeitig neue, lukrative Kundengruppen erschlossen werden. Voraussetzung ist die Entwicklung individueller, maßgeschneiderter Vergütungsmodelle mit Leistungen, die zum einzelnen Berater passen. Auch sollte sich ein Honorarberater mit den Kosten von Finanzprodukten und den Vorteilen von Nettoprodukten vertraut machen. Dafür bieten wir Hilfeleistungen und Softwaretools an.

Welche langfristigen Vorteile erzielen Berater, die alternative Vergütungsmodelle anbieten?

Dadurch, dass sie leistungsstarke und kostenminimierte Nettoprodukte, ETFs und Honorarberaterfonds anbieten und Kosten und Gebühren transparent machen, besitzen sie automatisch eine Alleinstellung im Markt. Allein dadurch, dass sie Kunden beide Vergütungsformen anbieten, erzielen sie einen Wettbewerbsvorteil.

Ein Vorteil ist es darüber hinaus, dass auch vermittlungsunabhängige kostenpflichtige Beratungen und Serviceleistungen angeboten werden können. Ein weiterer Vorteil für den Berater besteht darin, dass er sich unabhängig von Produktgeber macht und sich zu einem selbstständigen und selbstverantwortlichen Unternehmer entwickeln kann.

Welche Typen alternativer Vergütungsmodelle sind in der Branche derzeit am meisten verbreitet?

Im Bereich der Rentenversicherungen überwiegen einmalige Vermittlungshonorare, die sich analog zu Abschlussprovisionen auf die Beitragssumme beziehen. Damit können sich Berater frei machen von sinkenden Abschlussprovisionen und Stornorisiken. Im Anlagebereich hat sich eine laufende Vergütung in Form eines Prozentsatzes des Vermögens bewährt. Dazu können Stundenhonorare oder Pauschalen für besondere Dienstleistungen oder alternativ laufende Servicegebühren hinzukommen.

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