- Von Redaktion
- 10.11.2017 um 09:55
Wie müssen Versicherer auf die neue Gesetzeslage reagieren?
Sicherlich werden die neuen gesetzlichen Anforderungen zusätzlichen Aufwand bringen. Sie müssen sicherstellen, dass von Erträgen und Wertzuwächsen, die ab dem 1. Januar 2018 entstehen, bei der Kapitalauszahlung 15 Prozent nicht dem Abzug von Kapitalertragsteuer unterliegen. Sie müssen darüber hinaus entscheiden, ob sie neue Fonds für die steuerbegünstigten Anleger im Rahmen von Rürup- oder Riester-Verträgen anbieten und wie gegebenenfalls das Erstattungsverfahren durchgeführt wird. Zusätzlich sollten Modelle erarbeitet werden, die die Steuerbelastung in den Fonds, die inländische Erträge generieren, darstellen.
Droht eventuell eine Doppelbesteuerung?
Im Versicherungsmantel droht dann eine Doppelbesteuerung, wenn die Vorbelastung im Fonds nicht ausgeglichen wird. Das ist abhängig vom Portfolio und von der Art des Produktes. Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Überprüfung der Fondsauswahl und den steuerlichen Auswirkungen innerhalb des Fonds wichtig ist. Folgende Fragen sollten sich die Anleger stellen: Habe ich überhaupt Fonds mit nennenswerten steuerpflichtigen inländischen Erträgen (Dividenden, Immobilienerträge)? Kann man abschätzen, wie hoch die Steuerbelastung ist? Kann mein Produkt bei Auszahlung die Freistellung von 15 Prozent in Anspruch nehmen? Bietet mein Versicherer für meinen Rürup- oder Riester-Vertrag steuerbegünstigte Fonds oder Erstattungsverfahren an? Die Materie ist also sehr komplex und es ist sicherlich sinnvoll, sich intensiv beraten zu lassen.
Lohnen sich Fondspolicen nach der Reform weiterhin im Vergleich zu einer Direktanlage in Fonds?
Ja, Fondspolicen lohnen sich auch weiterhin, insbesondere bei langfristigen Verträgen, die die Voraussetzungen für das Halbeinkünfteverfahren erfüllen. Auch nach der Gesetzesänderung gilt aber, dass ausschließlich die individuelle Situation des Kunden darüber entscheidet, ob eine Fondspolice oder eine Direktanlage in einen Fonds sinnvoller ist.
Dürfen Berater auch nach 2018 noch mit dem Vorteil einer „steuerfreien Fondspolice“ werben, ohne in Schwierigkeiten zu geraten?
Grundsätzlich sind Erträge aus Versicherungsverträgen seit 2005 bei Auszahlung immer steuerpflichtig. Eventuell werden sie steuerlich zusätzlich begünstigt, wenn sie sich für das Halbeinkünfteverfahren qualifizieren. Zusätzlich erhalten Steuerpflichtige ab 2018 aber noch eine zusätzliche Freistellung von 15 Prozent. Es ist daher sicher weiter unproblematisch, auch die steuerlichen Vorteile einer fondsgebundenen Lebensversicherung herauszustreichen.
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