Thomas Köhne ist Professor für Versicherungslehre an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin © Hochschule fuer Wirtschaft und Recht Berlin
  • Von Redaktion
  • 05.10.2016 um 11:25
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:50 Min

Die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD soll bis Ende Februar 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Aber noch fehlen viele Details. Thomas Köhne, Professor für Versicherungslehre an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, erklärt, wo die Knackpunkte liegen.

Welche Rolle spielt die neue Geeignetheitserklärung in der Beratung?

Sie wird das Beratungsprotokoll nicht ersetzen, sondern ergänzen. Klassische Fragestellungen bleiben im Protokoll, die IDD hat noch zusätzliche Anforderungen gestellt. Dabei soll der Beratungsprozess so aufgebaut sein, dass man alle Punkte auf einmal beim Kunden abfragt. Neu ist die konkrete Klärung, inwiefern ein einzelnes Produkt geeignet ist, die abgefragten Ziele, Risikotragfähigkeit und Risikosituation des Kunden in dessen bestem Interesse zu erfüllen. Laut IDD soll die Geeignetheit regelmäßig überprüft werden. Dies wird durch die Eiopa definiert, erwartet wird mindestens einmal jährlich.

Was heißt im besten Interesse?

Das ist ein weiteres Minenfeld der IDD. Wir beraten derzeit in Deutschland „in angemessenem Interesse“ – suitable advice. Bei „best advice“ würde sich der Maßstab komplett verändern, der Aufwand wäre viel größer. In diesem Punkt lässt die IDD jedoch durchaus Spielraum, und auch die Eiopa spricht mal von „geeigneten“ oder „angemessenen“ Produkten und mal von „im besten Interesse des Kunden“, daher sollte der deutsche Gesetzgeber die Chance nutzen und den Suitable-advice-Ansatz für Deutschland fest verankern.

Was kann ein Makler jetzt schon tun, um sich auf die IDD vorzubereiten?

Er sollte sich über die Stoßrichtungen der Themen informieren und sich gedanklich vorbereiten. Etwa das Thema Honorare nicht komplett ausklammern. Letzten Endes muss er aber auf die konkreten Vorgaben warten. Wenn ein Makler gut und im Sinne des Kunden berät, wird er mit den wenigsten der IDD-Regelungen Stress haben.

Ist die Regulierung des Versicherungsvertriebs damit endgültig abgeschlossen?

Ich bin kein Prophet. Aus ökonomischer Sicht führt die IDD zu einer Überregulierung, die wieder zurückgeschraubt werden sollte. Die politische Sicht ist anders. Die Ziele sind schwammig formuliert, also kann man kaum zum Ergebnis kommen, dass man übers Ziel hinausgeschossen ist. Es wird kein hartes Controlling der IDD geben. In absehbarer Zeit wird die Regulierung nicht zurückgedreht. Sobald irgendwo ein neuer Finanzskandal auftaucht, besteht sogar umgekehrt die Gefahr, dass man die Schrauben noch weiter anzieht.

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