- Von Lorenz Klein
- 29.04.2019 um 13:53
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat unter dem Namen „Extrarente“ ein eigenes Modell für ein öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt für die Altersvorsorge vorgelegt. Knapp drei Viertel der Verbraucher befürworteten ein solches Standardprodukt, teilte der Verband auf Basis einer repräsentativen Umfrage durch das Marktforschungsunternehmen KantarEmnid mit.
„Gerade die jüngere Generation wünscht sich einen Systemwechsel“, wird VZBV-Vorstand Klaus Müller in der Mitteilung zitiert. Demnach wünschen sich 88 Prozent der 14- bis 29-Jährigen laut der Umfrage, dass der Staat ein Standardprodukt für die private Altersvorsorge organisiert.
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Damit eine „einfache und kostengünstige private Altersvorsorge in Deutschland Realität“ werde, fordere man die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf für ein Standardprodukt vorzulegen. Dies sei noch in diesem Jahr realisierbar, so der Verband.
Wie funktioniert die Extrarente?
Verbraucher werden den Plänen zufolge über ihren Arbeitgeber, die verpflichtet werden, die Extrarente anzubieten, automatisch in die Extrarente einbezogen – sofern sie dies wünschen. Heißt: Wer dem Standardprodukt nicht widerspricht, zahlt über den Arbeitgeber automatisch monatlich in die Basisvariante der Extrarente ein. Das über ein eigenes Konto angesparte Geld wird dann über Investmentfonds am Kapitalmarkt angelegt.
Was besagt die Basisvariante?
In der Basisvariante („Extrarente100“) ist eine monatliche Entnahme nach dem Arbeitsleben vorgesehen, indem die Fondsteile stückweise verkauft werden. Daher könne die Umschichtung von Aktien in Anleihen langsamer erfolgen, als bei einer festen Rente, wie es heißt. Alternativ kann das Konto aufgelöst und durch Einzahlung in eine Versicherung in eine lebenslange Rente umgewandelt werden. Die Höhe der Auszahlung oder Rente hängt jeweils von den Einzahlungen und der Entwicklung der Kapitalmärkte ab.
Gibt es eine Garantie?
Nein – weder eine harte Zinsgarantie, noch eine weichere Form, bei der mindestens das eingezahlte Kapital zu Rentenbeginn zur Verfügung stünde. Verbraucher erhalten bei der Extrarente stattdessen die Kapitalmarktrenditen, die mit der Anlage erzielt werden. „Dabei werden anfangs durch einen hohen Aktienanteil bewusst hohe Risiken eingegangen“, heißt es hierzu. Und weiter: „Langfristig, also über Zeiträume von 20 Jahren oder länger, sind diese Renditen in der Vergangenheit im Durchschnitt immer positiv gewesen. Damit also auf Garantien verzichtet werden kann, muss das einmal eingezahlte Geld langfristig, also bis zum Renteneintritt angelegt bleiben.“
Immerhin: Der erstmaligen Einzahlung kann sechs Monate lang rückwirkend widersprochen werden. Verbraucher bekommen dann alle Einzahlungen zurück. Die Einzahlungen können laut VZBV auch sonst jederzeit beendet oder unterbrochen werden. Das eingezahlte Geld bleibt dann mindestens bis zum Rentenbeginn angelegt.
In der Auszahlungsphase sind demgegenüber Garantien möglich, indem sich Verbraucher für eine feste monatliche Rente bis zum Lebensende über eine Versicherung entscheiden.
Wie steht es um die Kosten?
Die Extrarente werde „über die öffentliche Hand durch Ausschreibungen statt über gewinnorientierte Unternehmen organisiert“, heißt es. Demnach sinken die Kosten „für die Verwaltung massiv, Kosten für den Vertrieb entfallen ganz“. Allein durch die geringeren Kosten falle die spätere Rente für Verbraucher „deutlich höher aus, als bei heute üblichen Angeboten“, so der VZBV.
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