- Von Lorenz Klein
- 28.03.2019 um 12:20
Was ist geschehen?
Das bis Anfang 2015 vertriebene Riester-Produkt Vorsorge?Plus der Kreissparkasse Tübingen sah zwei Arten von Zinsen vor: Einen variablen Zins und einen Bonuszins, der mit der Vertragsdauer allmählich ansteigt. Der variable Zins orientiert sich an der Entwicklung verschiedener Kapitalmarktzinsen. Dieser Zinssatz rutschte laut einem Preisaushang der Bank 2016 ins Minus. Zuzüglich des Bonus blieb die Gesamtverzinsung zwar positiv, jedoch lag sie unter dem ursprünglich zugesagten Bonuszinssatz.
Daraufhin beschwerten sich Kunden bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, es kam zum Rechtsstreit.
„Zinsanpassungsklausel in Riester-Bausparplan erneut rechtswidrig“
Verbraucherzentrale mahnt Sparkasse ab
Das Urteil
Die umstrittene Zinsanpassungsklausel der Sparkasse sei „unwirksam“, urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart (AZ: 4 U 184718). Bei einem Riester-Vertrag gehe es um Vermögensbildung und Vorsorge für das Alter, was sich „mit der Möglichkeit negativer Grundzinsen per se nicht vereinbaren lasse“, zitierte die Stuttgarter Zeitung aus dem Urteil.
Die Folgen
Betroffene Kunden hätten damit Anspruch auf Nachzahlung der entgangenen Zinsen – so sieht es laut dem Bericht jedenfalls die Verbraucherzentrale. Die Kreissparkasse Tübingen erklärte demnach, dass dieser Sachverhalt noch geprüft werde – zumal das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ist grundsätzlich möglich.
Das Urteil sei dabei auch für andere Kreditinstitute und deren Kunden brisant, heißt es. So enthielten nach Auskunft von Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale „sehr viele Riester-Banksparpläne“ derartige Zinsanpassungsklauseln.
Doch die Richter erteilten auch der Verbraucherzentrale ein Rüge. Konkret ging es um die Aussage in einer Pressemitteilung aus dem Jahr 2017, in der es hieß, dass Anbieter „nun offenbar sogar bei der staatlich geförderten Riester-Rente nicht davor zurückschrecken, statt Zinsen zu zahlen nun ein Entgelt einzufordern“. Weil es dazu bislang nie kam, untersagte das Gericht der Verbraucherzentrale derartige Aussagen.
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