- Von Peter Schmidt
- 28.05.2024 um 15:44
Individuelle Entscheidung zum Verkauf von Maklerunternehmen
Die Entscheidung, an wen ein interessierter Inhaber eines Maklerunternehmens verkaufen will, wird immer eine individuelle sein. Da helfen weder Statistiken noch der Blick zu einem Kollegen, der seinen Bestand oder seine Gesellschaftsanteile verkauft hat. Jeder Fall ist anders und ruft geradezu nach Unterstützung durch Nachfolgeexperten.
Beginnen wir dennoch mit einer Studie (2021), aus der bereits zitierten Hans-Böckler-Stiftung, die folgende interessanten Daten veröffentlicht hat und die die Lage in den durch Investoren gekauften Unternehmen nach zirka vier Jahren transparent machen:
- 13 Prozentpunkte Rückstand bei der Beschäftigung, bei Vergleichsunternehmen in der Hand von Inhabern stiegt die Beschäftigtenzahl
- 14 Prozentpunkte niedrigere Eigenkapitalquote, bei Vergleichsunternehmen in der Hand von Inhabern eine fast doppelt so große Eigenkapitalquote
- Zirka 9 Prozent der Firmen in Investorenhand mussten Insolvenz anmelden, die Quote war doppelt so hoch wie bei Unternehmen in der Hand von Inhabern
- Zwei Drittel der 2013 durch Investoren gekauften Unternehmen waren 2019 bereits weiterverkauft
Es ist nochmal zu betonen, dass sich diese Studienergebnisse auf andere Bereiche der Volkswirtschaft beziehen und nicht eins zu eins auf den Maklermarkt übertragbar sind. Dennoch sind diese Daten für potenzielle Verkäufer interessant und können bei den einzelnen Entscheidungen bedacht werden.
Firmen, in denen der Inhaber nach dem Verkauf an Bord bleibt, bewahren auch nach meinen Erfahrungen mehr Stabilität für Mitarbeiter und Kunden. Aufmerksamkeit bei den Kauf- und Mitwirkungsvereinbarungen sollte bei den Verkäufern dem zukünftigen Anstellungsvertrag und möglichen Vereinbarungen über einen sogenannten Earn-Out-Mechanismus gelten. Schauen wir uns das genauer an.
Earn-Out-Vereinbarungen im Unternehmenskaufvertrag finden sich aktuell vielfach besonders beim Kauf von Maklerunternehmen durch investorengetriebene Käufer. Earn-Out bedeutet, dass ein Teil des zu zahlenden Kaufpreises in der Zukunft erfolgt oder auch durch Beteiligungen am Unternehmen des Investors erfolgt. Deshalb gilt es sich mit den Chancen und Risiken dieses Earn-Outs vor Unterzeichnung des Kaufvertrages intensiv zu befassen. Nutzen Sie dazu gerne auch unsere Erfahrungen.
Die Chancen einer Earn-Out-Vereinbarung für den Verkäufer bestehen in einem möglichst hohen oder höheren Kaufpreis, indem beispielsweise in den Jahren zwei bis vier nach dem Verkauf Zahlungen wegen gestiegenem Umsatz oder meist bei gestiegenem Ertrag (!) in Aussicht gestellt werden. Und da können die Risiken beginnen. Der Käufer kann Umsatz und Ertrag beispielsweise durch Bestandsübertragungen aus dem Kaufobjekt oder durch Gewinnabführungsverträge massiv beeinflussen.
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