- Von Peter Schmidt
- 13.02.2018 um 16:15
Wichtige Garantien im Versicherungsvertrieb
Allen Brancheninsidern sind die Garantien in der Versicherungswirtschaft mehr oder weniger bekannt. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind die Rechte und Pflichten der vertragsschließenden Seiten festgehalten. Der Kunde kann sich auf bestimmte definierte Leistungen verlassen. Von Seiten der Versicherer haben wir damit im übertragenen Sinne die Gewährleistung der jeweiligen Leistungen fixiert.
In den AVB für eine Gebäudeversicherung ist beispielsweise festgelegt, wie und in welchem Umfang der Kunde (Versicherungsnehmer) bei einem Sturmschaden entschädigt wird und wie er sich im Schadensfall zu verhalten hat.
Zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) kommen dann noch die besonderen Versicherungsbedingungen, häufig auch als Tarifbedingungen bezeichnet, in denen dann Details und Abweichungen des jeweils gewählten Tarifs niedergelegt sind. Diese Garantien können in vielen Fällen die garantierten Leistungen aus den AVB auch überschreiten oder klarer definieren. Selbst beschriebene Ausschlüsse in den AVB können in Tarifbedingungen wieder aufgehoben werden. Kompliziert? Ja, aber meist juristisch klar definiert.
Garantien als Last
Besonders im Bereich der Lebens- und Rentenversicherungen sind die Garantien durch die anhaltende Finanzkrise ins Wanken geraten. Wurden in den vergangenen Jahren und Monaten vor allem die Überschuss-Versprechen der Versicherer zum Problem, so geht es nun ans Eingemachte.
Zahlreiche Versicherer – und nicht nur die kleinen – können inzwischen auch die garantierten Zinsen nicht mehr aufbringen. Die Situation um Zinsgewinne bei sicheren Anlagen hat sich verschärft. Kunden und Vermittler sind beunruhigt. Überreaktionen von Kunden und Vermittlern haben neue, meist nicht bessere, Geschäftsfelder wiederbelebt. Ich denke da nur an den meist für Kunden ruinösen Verkauf von Lebensversicherungen.
Zahlreiche Lebensversicherer versuchen aus diesem Krisenszenario herauszukommen. Der Verkauf von ganzen Lebensversicherungsbeständen gehört dazu. Letztes Beispiel ist der Verkauf der Axa Pensionskasse Pro bAV. Der Lebensversicherungs-Run-off läuft und läuft.
Auch Garantien von Maklerpools sind zu hinterfragen
Die Last der Rücklagen für auszuzahlende Versicherungen, für den Reservetopf und die Forderungen aus Solvency II ist vielfach zu groß geworden. Mittel für diese Rücklagen werden häufig nur noch durch Anleihen oder sogar den Verkauf von gut rentierten Wertpapieren aufgebracht, die wiederum die zukünftigen Spielräume für notwendige Investitionen schmälern.
Auch von einzelnen Maklerpools werden immer mal wieder Garantieerklärungen als Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern an den Start gebracht. Stark umkämpft sind die Maklerbestände von einzelnen Maklern, die noch nicht vollständig über die jeweiligen Pools verwaltet werden. Hintergrund für dieses oft marktschreierische Werben sind die von den Versicherern an die Maklerpools gezahlten Overhead-Courtagen für die Bestandsverwaltung. Soweit so gut und auch legitim.
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