- Von Peter Schmidt
- 13.02.2018 um 16:15
Die Frage nach der Bestandssicherheit bei Versicherern
Die Argumentationskette „Sicherheit bei Maklerbeständen bei Pools – ja“ und „Sicherheit bei Maklerbeständen bei Versicherern – nein“ hat noch einen weiteren wesentlichen Mangel. Die deutschen Versicherer obliegen bekanntlich der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Der Sicherungsfonds für Lebensversicherungen schützt beispielsweise laut Paragraf 221 Absatz 1 VAG speziell diese Produkte. Ähnlich ist das auch bei Krankenversicherungen.
Selbst Sachversicherungen genießen besonderen Schutz und unterliegen einer strengen Aufsicht durch die Bafin. Versicherer müssen Rückstellungen für einen eventuellen Schadensfall bilden, Eigenkapital vorhalten und Vermögen nach strengen Vorschriften besonders sicher anlegen, wie es auf der Homepage der Behörde heißt. Durch diese Sicherungsmaßnahmen ist der Insolvenzfall von Versicherern sehr unwahrscheinlich.
Solche vorgeschriebenen und kontrollierten Schutzmechanismen gibt es bei Maklerpools bekanntlich nicht. Karsten Allesch, Geschäftsführer des DEMV Deutschen Maklerverbunds schildert ein mögliches Szenario der Insolvenz eines Maklerpools in einem Interview gegenüber Asscompact so:
„Geht der Pool in die Insolvenz, müssen zunächst alle Gläubigerinteressen bedient werden. Fallen die Einnahmen aus Folgecourtagen bei einem Maklerbüro jedoch aus, führt das in vielen Fällen zu einer existenzbedrohenden Situation. Einige Pools haben Maßnahmen ergriffen, um die Kundenbestände im Insolvenzfall an den Makler zu übertragen. Doch diese Modelle sind weder überzeugend noch gibt es praktische Erfahrungen.“
Selbst wenn die von Pools versprochenen Garantien gut durchdacht und mit Unterstützung von Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern erstellten wurden, gibt es keinen Grund, die Sicherheit von Maklerbeständen über Direktvereinbarungen grundsätzlich anzuzweifeln. Ein dem Wettbewerb zwischen den Vertriebswegen und -kanälen um die Maklerbestände dienendes Marketing mit Bestandsgarantien sei akzeptiert, aber eine Loslösung von den Vorschriften der EU-Datenschutzverordnung wird es dennoch nicht geben.
Also:
Augen auf bei Entscheidungen für Produkte und Dienstleistungen mit Garantien und losen Versprechungen. Eine Garantieurkunde, die Sicherheit für den Bestand auch nach dem Tod verspricht und dennoch an die Vorschriften des Datenschutzes gebunden ist, kann unter Umständen dann nur noch die Hälfte wert sein.
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