Blick auf den Eingang der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig: Verbraucherschützer setzen sich immer wieder für die Abschaffung der Provisionsberatung ein. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 19.12.2016 um 08:10
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Immer wieder sprechen sich Verbraucherschützer für eine Abschaffung der Provisionsberatung und eine Etablierung der Honorarberatung aus. Ein Argument: Die gezahlten Provisionen würden sich auf die Rendite der Versicherungsverträge auswirken. Versicherungsmakler Hubert Gierhartz tritt in seinem Kommentar den Gegenbeweis an.

Da fordern doch die Verbraucherschützer der Verbraucherzentralen ein Provisionsverbot in  der Leben- und Krankenversicherung. Das ist, so muss man annehmen, für die Verbraucherzentralen der Königsweg, um das Dilemma in der Lebens-/Rentenversicherung – die private Krankenversicherung wird ganz schnell mit eingeschlossen – all für alle Male zu beseitigen. Die Honorarberatung soll es richten.

Auffällig ist, dass besonders die beratungsintensiven Versicherungsprodukte nur noch gegen Honorarberatung vermittelt werden sollen. Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden, wenn solche Beratungen nach einer festgesetzten Gebührentabelle erfolgen können, wie es etwa bei Steuerberatern und Rechtsanwälten der Fall ist.

Damit könnte jeder Vermittler leben, denn es würde ihn finanziell deutlich besser stellen. Kommt es nicht zum Abschluss, geht der Vermittler nicht wie beim Provisionsmodell, leer aus. Ob das die Verbraucher wünschen, steht aber auf einem völlig anderen Blatt. Es kommen bei einer ausführlichen Beratung schnell drei bis vier 4 Stunden zusammen. Da dürfte ein Honorar von 500 Euro schnell fällig sein.

Gleiche Voraussetzungen für alle

Gesetzt der Fall, der Gesetzgeber würde sich für dieses Modell entscheiden, dann müsste er sicherstellen, dass alle Honorarberater unter den gleichen Voraussetzungen arbeiten. Die Verbraucherzentralen, die von Steuergeldern finanziert werden, dürften als Honorarberater nicht tätig werden. Das lässt das Gleichheitsprinzip nicht zu.

Ist damit aber das Problem gelöst? Nein! Tatsache ist, dass schon seit dem Jahr 2000 bekannt ist, dass Garantien erheblichen Einfluss auf die Rendite einer Kapitallebens-/ Rentenversicherung haben. Spätestens da hätten die Verbraucherzentralen sich Gedanken darüber machen müssen, ob die „beste Lebens-/Rentenversicherung“ an der garantierten Ablaufleistung zu bemessen ist. Pustekuchen. Gebetsmühlenartig wurde dem Verbraucher bei jedem Test vermittelt, dass nur der Anbieter mit der besten garantierten Ablaufleistung zu empfehlen ist.

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