Die Politik hat es mit dem neuen Paragrafen 34h gut gemeint. Ob der aber so viel bringen wird, bezweifelt Holger Scheve. © privat
  • Von Redaktion
  • 06.10.2015 um 12:19
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 02:50 Min

Seit gut einem Jahr gibt es den Paragrafen 34h der Gewerbeordnung für Honorar-Finanzanlagenberater. Braucht man den aber wirklich? Nein, sagt Berater Holger Scheve in seinem Kommentar. Welche Gründe er aufführt, lesen Sie hier.

Praxisgerechte Umsetzung

Matthias Krapp, unabhängiger Finanzberater, stellt seine Position dar: „Wir haben uns bewusst für den 34f entschieden, da es uns neben unserer Kompetenz, Unabhängigkeit und Transparenz am wichtigsten ist, eine honorarbasierte Beratung und Abrechnung anzubieten, die für unsere Mandanten die beste und günstigste Option darstellt!“

Kritiker mögen einwenden, dass genau das auch mit der §34h GewO geht, aber letztendlich fehlt die wirkliche Flexibilität in der praxisgerechten Beratung. „Der Gesetzgeber ist sehr unklar und widersprüchlich. Solange mir der 34h keine nennenswerten Vorteile im Marketing verschafft, bleibe ich beim 34f“, stellt Finanzberater Mathias Böttcher klar.

Und sein Kollege Marc Keizl bringt es auf den Punkt: „Wer versteht das Wortungetüm ‚Honorar-Finanzanlagenberater‘? Wer kann es unterscheiden zu ‚Honorar-Anlageberater‘ und zu jeglichem anderen Begriff? Ist DAS wirklich wichtig für die Kunden? Wir denken, dass die Politik sich selbst ein Denkmal setzen wollte (‚Wir haben was getan!‘) – dies aber nicht voll im Kundeninteresse umgesetzt hat.”

Mein persönliches Fazit

Mir persönlich ist die absolute Transparenz sehr wichtig. Auch die unabhängige Aufklärung über viele Facetten finanzieller Themen, wie in unserer Initiative Finanzkun.de gemeinsam praktiziert, ist mir ein wirkliches Anliegen. Bis diese ganzen gesetzgeberischen Ungereimtheiten geregelt sind (die EU kommt mit dem unabhängigen Finanzberater), bleibe ich voll überzeugter und praktizierender Honorarberater, allerdings mit dem „falschen“ Paragrafen.

Der aufgeklärte Verbraucher auf Augenhöhe ist unser erklärtes Ziel. Nur so kann die Anzahl der Fehlberatungen reduziert werden und Vertrauen in die Finanzberatung zurückkehren. Praktizierte Transparenz und Unabhängigkeit ist vorrangig, der Paragraf ist zweitrangig.

Der Autor Holger Scheve ist Inhaber der Holger Scheve Finanzplanung.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“

Skip to content