- Von Redaktion
- 06.10.2015 um 12:19
Praxisgerechte Umsetzung
Matthias Krapp, unabhängiger Finanzberater, stellt seine Position dar: „Wir haben uns bewusst für den 34f entschieden, da es uns neben unserer Kompetenz, Unabhängigkeit und Transparenz am wichtigsten ist, eine honorarbasierte Beratung und Abrechnung anzubieten, die für unsere Mandanten die beste und günstigste Option darstellt!“
Kritiker mögen einwenden, dass genau das auch mit der §34h GewO geht, aber letztendlich fehlt die wirkliche Flexibilität in der praxisgerechten Beratung. „Der Gesetzgeber ist sehr unklar und widersprüchlich. Solange mir der 34h keine nennenswerten Vorteile im Marketing verschafft, bleibe ich beim 34f“, stellt Finanzberater Mathias Böttcher klar.
Und sein Kollege Marc Keizl bringt es auf den Punkt: „Wer versteht das Wortungetüm ‚Honorar-Finanzanlagenberater‘? Wer kann es unterscheiden zu ‚Honorar-Anlageberater‘ und zu jeglichem anderen Begriff? Ist DAS wirklich wichtig für die Kunden? Wir denken, dass die Politik sich selbst ein Denkmal setzen wollte (‚Wir haben was getan!‘) – dies aber nicht voll im Kundeninteresse umgesetzt hat.”
Mein persönliches Fazit
Mir persönlich ist die absolute Transparenz sehr wichtig. Auch die unabhängige Aufklärung über viele Facetten finanzieller Themen, wie in unserer Initiative Finanzkun.de gemeinsam praktiziert, ist mir ein wirkliches Anliegen. Bis diese ganzen gesetzgeberischen Ungereimtheiten geregelt sind (die EU kommt mit dem unabhängigen Finanzberater), bleibe ich voll überzeugter und praktizierender Honorarberater, allerdings mit dem „falschen“ Paragrafen.
Der aufgeklärte Verbraucher auf Augenhöhe ist unser erklärtes Ziel. Nur so kann die Anzahl der Fehlberatungen reduziert werden und Vertrauen in die Finanzberatung zurückkehren. Praktizierte Transparenz und Unabhängigkeit ist vorrangig, der Paragraf ist zweitrangig.
Der Autor Holger Scheve ist Inhaber der Holger Scheve Finanzplanung.
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