Norman Wirth ist Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. © Wirth Rechtsanwaelte
  • Von Redaktion
  • 28.11.2016 um 10:32
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Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, ist sauer. Er ärgert sich über den vorgelegten Entwurf des IDD-Umsetzungsgesetzes. Der Grund: Versicherungsmakler würden als geldgetriebene Egoisten abgestempelt. Und: Der Entwurf ermögliche es AOlern, Maklern gezielt Kunden abzuwerben. Die Details, lesen Sie hier.

Makler als „treuhänderische Sachwalter der Kunden“? Der aktuelle Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlungsrichtlinie IDD ordne sie eher als „geld- und von Interessenskonflikten getriebene Egoisten, denen eine verbraucherorientierte Beratung nicht zugetraut werden kann und denen somit das Geschäftsfeld massiv beschnitten werden muss“ ein, meint Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung.

Der Rechtsanwalt kritisiert den Entwurf scharf. Hier kommen die Gründe dafür:

Erstens: Provisionsabgabeverbot gilt quasi nur für Versicherungsmakler

Sollte es zu einer gesetzlichen Neugestaltung des Provisionsabgabeverbots kommen, sei eine Gleichbehandlung von Versicherungsgesellschaften, Vertrieben und Vermittlern unabdingbar, fordert Wirth. „Derzeit sieht das Gesetz in dem neuen Paragraf 48b Absatz 4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) jedoch bemerkenswerte Ausnahmen zugunsten des Ausschließlichkeitsvertriebes vor“, sagt er.

Neben einer Bagatellgrenze von 15 Euro je Vertrag und Jahr heiße es: Das Provisionsabgabeverbot findet keine Anwendung, soweit die Zahlung an den Kunden „zur dauerhaften Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung des vermittelten Vertrages verwendet wird.“

Hier lohne sich ein Blick auf eine ähnliche Diskussion bei der derzeitigen Umsetzung von Mifid II in deutsches Recht. Dort hätten die Sparkassen gerade durchgesetzt, dass schon das Vorhalten eines Filialnetzes eine Qualitätserhöhung darstelle. Wirth: „Analog könnte das hier bedeuten: Das Vorhalten eines Agenturnetzes wäre somit bereits eine Qualitätsverbesserung. Versicherungsunternehmen könnten somit über ihre Ausschließlichkeitsorganisation problemlos Provisionsabgabe bzw. Rabatte nach Gutsherrenart gewähren.“

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