- Von Redaktion
- 28.11.2016 um 10:32
Zweitens: Provisionsgebot
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass sich Versicherungsmakler für ihre Tätigkeit nur noch durch Versicherungsunternehmen vergüten lassen dürfen. Wirth übt Kritik daran, dass es für Makler künftig verboten sein soll, sich auch vom Kunden vergüten zu lassen.
Es gebe europarechtliche und ausdrücklich auch verfassungsrechtliche Bedenken zu dieser Regelung. „Hier handelt es sich um einen klaren Eingriff in Artikel 12 Grundgesetz (Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb). Der AfW hält diesen Eingriff weder für erforderlich noch für angemessen“, so Wirth weiter. Der AfW ist sich daher sicher, dass diese Bedenken im parlamentarischen Verfahren, spätestens jedoch vor dem Bundesverfassungsgericht, ihre Berücksichtigung finden werde.
Außerdem verstoße der Gesetzesentwurf mit dieser Regelung gegen Artikel 19 Absatz 1 e) der IDD, in welchem ausdrücklich die Möglichkeit von Vergütungsmischmodellen vorgesehen sei.
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