- Von Andreas Harms
- 27.09.2023 um 11:06
Bleibt nur noch die Frage, wie das mit der Unterschrift läuft. Hierbei hilft die EU-Verordnung „Electronic Identification, Authentication and Trust Services“, kurz eIDAS, die im Juli 2016 in Kraft trat. Sie erlaubt es, Verträge länderübergreifend vollständig digital zu unterschreiben. Wobei Vermittler im Normalfall auf die „Fortgeschrittene elektronische Signatur“ (FES) zurückgreifen. Das ist sozusagen die mittelscharfe Variante. Sie lässt sich eindeutig dem Unterzeichner zuordnen und wird von den meisten Versicherern akzeptiert. Und sie ist so sicher, wie es eben heutzutage geht.
Mehrere Möglichkeiten zur Unterschrift
Makler Disselkamp nutzt dafür Adobe Sign, über das er im Gespräch eine E-Mail oder SMS verschickt. Der darin enthaltene Link führt zum Dokument mit Unterschriftfeld. Der Kunde zückt den Finger und unterschreibt – wie bereits erwähnt – meistens nicht schön, dafür aber gültig. Das funktioniert auch mit mehreren Vertragsbeteiligten, die nacheinander unterzeichnen. Und auch dafür braucht niemand eine Software herunterzuladen oder zu installieren. Bei Cornelia Frankenberg läuft es ähnlich. Nur dass sie auf das Programm Insign zurückgreift, das ins Flexperto-System eingebettet ist.
Es bringt eindeutig ein paar Unterschiede mit sich, wenn man Kunden online berät. Aber André Disselkamp kann sich zum Beispiel überhaupt nicht vorstellen, irgendwann mal Kunden auch persönlich zu beraten. Frankenberg wickelt im Neugeschäft geschätzte 60 Prozent online ab und in der Bestandsarbeit sogar 80 bis 90 Prozent. Na klar, muss niemand dort mitziehen. Aber irgendwie leuchtet auch ein, was im Maklerblog der Signal Iduna steht: Der größte Fehler in der Online-Beratung ist, sie nicht auszuprobieren.
Ingo Hellwig
Vor 1 JahrEs wird viel per Videoberatung verkauft, nur leider oft auch Lebens- und Rentenversicherungen, ohne dass ausreichende Maßnahmen zur Identifizierung nach dem GwG getroffen werden. Die normale Videokonferenz ist ungeeignet, die geltenden Vorgaben der BaFin einzuhalten. Das ist zu oft nicht bekannt.
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kommentierenIngo Hellwig
Vor 1 JahrEs wird viel per Videoberatung verkauft, nur leider oft auch Lebens- und Rentenversicherungen, ohne dass ausreichende Maßnahmen zur Identifizierung nach dem GwG getroffen werden. Die normale Videokonferenz ist ungeeignet, die geltenden Vorgaben der BaFin einzuhalten. Das ist zu oft nicht bekannt.