- Von Lorenz Klein
- 23.04.2020 um 10:55
Die Debatte um einen möglichen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung wurde im politischen Berlin zuletzt merklich leiser geführt.
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat nun aber bekräftigt, dass sich seine Partei weiter für den Deckel einsetzen werde – den Kompromissvorschlag der Union, dass die Finanzaufsicht Bafin bei einer Überschreitung der jeweils durchschnittlichen Provision von mehr als 30 Prozent einschreiten solle, bewertete er in einem Interview skeptisch.
„Wir gehen weiterhin davon aus, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt – auf Grundlage des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Finanzen“, sagte Binding dem Portal „Cash-Online“.
Diese Parteien würden Vermittler in den Bundestag wählen
Unionspolitiker schlagen Alternative zum Provisionsdeckel vor
„Wir erkennen im Provisionsdeckel keinen Mehrwert“
Die Bundesregierung müsse auf die Feststellung des Evaluierungsberichts zum Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) reagieren, so Binder. „Danach war die tatsächliche Kostensenkung durch das LVRG unzureichend. Das betrifft insbesondere die Vermittlervergütungen, die den größten Teil der Kosten ausmachen“, erklärte der SPD-Politiker. Mit Blick auf den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher bestehe also „dringender Handlungsbedarf“, wie Binder im Interview betonte.
Binder sieht Bafin nicht als Kontrollinstanz
Der Sozialdemokrat warb dann auch dafür, dass der Referentenentwurf „den fairen Vermittler stärken und die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen“ würde. Dem Vorschlag von Koalitionspartner CDU/CSU, wonach die Finanzaufsicht Bafin in Zukunft dafür sorgen solle, dass etwaige Provisionsexzesse unterbunden werden, kann Binder hingegen nicht viel abgewinnen. „Statt einer einfachen Regel, die faire Vermittler gar nicht bemerken würden, nun der Bafin eine solche Kontrollbürokratie aufzubürden, zeigt, dass hier Einzelinteressen der Lobby dominieren.“
Der Referentenentwurf des SPD-geführten Finanzministeriums liegt seit März 2019 vor. Bevor der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden kann, muss das Bundeskabinett dem noch zustimmen. Das ist bisher nicht geschehen, da der Entwurf laut Union bislang noch keine „Kabinettsreife“ habe. Der Ausgang des Verfahrens bleibt somit weiter ungewiss.
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