- Von Lorenz Klein
- 03.12.2018 um 11:01
In der Praxis fielen falsche Ratschläge selten auf, berichtet das Handelsblatt weiter. „Verbraucher bemerken Beratungsfehler oft nicht“, zitiert das Blatt Norman Wirth, Anwalt für Versicherungsrecht in Berlin. Gerade weil die Verbraucherzentralen Missstände im Markt anprangerten, sollten sie selbst Vorbild sein, meint Wirth.
Keine Haftung für Aussagen in Talkshows und Interviews
Für Aussagen in Talkshows und Interviews greife sowieso keine Haftung – so ist vielen Vermittlern noch der denkwürdige Auftritt von Hermann-Josef Tenhagen bei Stern TV in Erinnerung. Darin stießen einige Empfehlungen des Chefredakteurs des als allgemeinnützig eingestuften Verbraucherportals Finanztip auf Kritik (wir berichteten).
Der Potsdamer Versicherungsmakler Frank Dietrich richtete 2017 eine Petition ein, mit der er mehr Qualifikation für die Verbraucherschützer forderte. Diese sei jedoch vom zuständigen Bundestagsausschuss abgelehnt mit Verweis auf das Aus- und Fortbildungsprogramm des VZBV abgelehnt worden, so das Handelsblatt. Die Teilnahme an regelmäßigen Schulungen sei für VZ-Mitarbeiter verpflichtend. „Dieses über Jahre bewährte System sichert eine effektive und qualitätsorientierte Beratungsstruktur“, zitiert das Handelsblatt aus dem Ablehnungsbeschluss.
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