- Von Lorenz Klein
- 19.02.2021 um 11:13
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung protestierten vor gut zwei Wochen auf das Heftigste gegen die ursprünglichen Pläne des SPD-geführten Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
Denn der entsprechende Entwurf aus dem BMF – der aufgrund seines inoffiziellen Status lediglich „unter der Hand“ kursierte – sah neben einem Provisionsdeckel in der Restschuldversicherung auch weitgehende Beschränkungen von Vergütungen für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler vor. Dazu trug maßgeblich eine Neudefinition der Abschlussprovision bei, die sich in dem Papier fand (wir berichteten). Vermittlerverbände und manche Experten witterten darin einen Plan der SPD, eine Art Provisionsdeckel „durch die Hintertür“ auch in der Lebensversicherung einführen zu wollen, was bislang immer am Widerstand des Koalitionspartners CDU/CSU scheiterte.
Finanzministerium nimmt neuen Anlauf für Provisionsdeckel
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„Ein absoluter Dammbruch“
Doch in der inzwischen vorliegenden „Formulierungshilfe“ des Ministeriums sind die kritischen Passagen wieder verschwunden. Wie es dazu gekommen ist, erklärte der CDU-Finanzpolitiker Carsten Brodesser gegenüber dem Finanzmagazin „Cash.“ folgendermaßen:
„Wir konnten in konstruktiven Gesprächen mit unserem Koalitionspartner und dem Bundesfinanzministerium eine allgemeinverbindliche Neudefinition der Abschlussprovision sowie die spartenübergreifende Normierung sonstiger Vergütungen aus diesem Gesetzentwurf ausklammern“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete dem Magazin. Ein allgemeiner Provisionsdeckel über die Restschuldversicherung hinaus werde mit diesem Gesetzentwurf nicht geschaffen, betonte Brodesser weiter.
Das Ministerium räumte auf seiner Internetseite ein, dass man „die Regelungen hinsichtlich der Lebensversicherung zunächst zurückgestellt“ habe (wir berichteten). Zugleich betonte das BMF allerdings, dass man hier auch „weiterhin Handlungsbedarf“ sehe.
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