- Von Karen Schmidt
- 29.01.2020 um 09:58
Pfefferminzia: Bei klassischen Lebensversicherungen sind Schlussüberschüsse üblich, auch in Fondspolicen gibt es sie aber mitunter. Ist dies Kunden und Vermittlern weitgehend bewusst?
Norbert Müller: Bei klassischen Produkten ist das Thema unseres Erachtens bekannt und grundsätzlich akzeptiert, da der Versicherer für den Kunden das Kapitalanlagerisiko übernimmt. Anders bei Fondspolicen: Hier trägt der Kunde das Kapitalanlagerisiko, sodass die Bildung eines Schlussüberschusses nicht gerechtfertigt ist. Die Reaktionen der Vermittler auf unsere mit dem Analysehaus Morgen & Morgen erstellte Fondspolicen-Studie haben gezeigt, dass das Thema Schlussüberschüsse in Fondspolicen für viele Neuland ist.
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Welche Vorteile hat der Versicherer, wenn er solche Schlussüberschüsse in Fondspolicen einbaut?
Die Berücksichtigung von widerruflichen Schlussüberschüssen bei der Produktkalkulation einer Fondspolice führt zu einer Stärkung des Eigenkapitals beim Versicherer. Die in den Verträgen gebildeten Schlussüberschussguthaben darf der Versicherer als Eigenmittel bilanzieren. Bei einigen Fondspolicen beträgt das Guthaben bis zu 20 Prozent der gesamten Ablaufleistung. Dieser Teil des Vertragsguthabens kann somit bis zum letzten Tag vor Rentenbeginn oder der Kapitalauszahlung durch den Versicherer gestrichen werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass Tarife mit einem Schlussüberschuss beim Vergleich der Modellrechnungswerte in Vergleichsprogrammen – Hochrechnungswerte von 3, 6 und 9 Prozent – auf den ersten Plätzen landen. Leider weisen Vergleichsprogramme für Fondspolicen auf diese wichtige Information nicht hin. Das Analysehaus Morgen & Morgen hat eine Berücksichtigung der Schlussüberschussinformation für das Jahr 2020 angekündigt, weitere Änderungen bei anderen Anbietern sind uns aktuell nicht bekannt.
Welche Nachteile entstehen Kunden dadurch?
Der Kunde lebt bis zum letzten Tag vor Rentenbeginn mit dem Risiko, dass ihm bis zu 20 Prozent seiner Ablaufleistung gestrichen werden. Schlussüberschüsse sind letztlich ein Kosten- und Eigenkapitalpuffer für den Anbieter. Ohne Zustimmung eines Treuhänders kann der Versicherer die gebildeten Schlussüberschüsse widerrufen und die Vertragsguthaben der Kunden sinken im Gegenzug um bis zu 20 Prozent.
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