- Von Karen Schmidt
- 29.01.2020 um 09:58
Werden wir etwas konkreter: Um wieviel Geld könnte es über eine Laufzeit von 30 Jahren beispielsweise gehen?
Im Rahmen unserer FRV-Studie haben wir beispielweise einen Kundenfall mit einem Monatsbeitrag von 100 Euro und 37 Jahren Laufzeit untersucht. Der Tarif mit den höchsten Schlussüberschüssen bildet ein Vertragsguthaben von 101.060 Euro wovon 17.010 Euro beziehungsweise 16,83 Prozent auf Schlussüberschüsse entfallen. Unsere Fondspolice bietet in diesem Vergleichsfall eine Ablaufleistung von 100.989 Euro und der Kunde hat kein Risiko, dass ihm bis zu 16,83 Prozent seiner Ablaufleistung gekürzt werden können.
Condor setzt also nicht auf Schlussüberschüsse in fondsgebundenen Versicherungen?
Nein, wir verzichten seit Einführung der Condor-Fondspolice im Jahr 2000 auf die Bildung von Schlussüberschüssen.
Wie sollten Makler im Sinne ihrer Kunden hier aktiv werden?
Wir sehen den Makler in der Verpflichtung, das Thema Schlussüberschüsse im Rahmen seiner Beratung zu berücksichtigen. Sollte der Vermittler einem Kunden eine Fondspolice mit Schlussüberschussbildung verkaufen, empfiehlt sich ein expliziter sehr deutlicher Hinweis im Beratungsprotokoll. Anders als die Vergleichsprogramme enthalten die Originalangebote der Versicherer eine Information über Schlussüberschüsse. Der Makler kann sich somit im Falle einer späteren Kundenbeschwerde nicht darauf berufen, er habe keine Kenntnis von einer möglichen Kürzung des Kundenguthabens durch Schlussüberschüsse haben können. Unsere FRV-Studie berücksichtigt diese Informationen und ist kostenlos auf der Seite www.makler-leuchttuerme.de erhältlich.
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