- Von Redaktion
- 02.06.2016 um 10:12
Vor allem der enge Zeitplan stört den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). In einer Stellungnahme heißt es: „Die vom Bundesfinanzministerium beschlossene Absenkung des Höchstrechnungszinses bei Lebensversicherungen auf 0,9 Prozent bereits zum 1. Januar 2017 setzt Unternehmen unnötig unter Zeitdruck. Denn zum Jahreswechsel müssen Versicherer nicht nur die meisten Tarife mit Zinsgarantien anpassen, sondern parallel dazu auch die Produktinformationsblätter für Riester- und Basisrenten einführen – für die es noch immer keine klaren Vorgaben gibt.“
Das sei eine erhebliche Doppelbelastung für die Versicherer, die in der gesetzten Zeitspanne kaum zu bewältigen sei. „Nun ist das Bundesfinanzministerium gefordert, möglichst schnell die Regeln zur Ausgestaltung und Anwendung der neuen Produktinformationsblätter aufzustellen. Anderenfalls wird die bis zum Jahresende verbleibende Zeit zur Umsetzung noch knapper“, sagt Peter Schwark, Geschäftsführer für den Bereich Lebensversicherung beim GDV.
Bestehende Lebens- und Rentenversicherungen mit einer garantierten Verzinsung sind von der Absenkung des Höchstrechnungszinses nicht betroffen. Erst für ab dem 1. Januar 2017 neu abgeschlossene Verträge fällt die garantierte Leistung für die Kunden niedriger aus.
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