- Von Juliana Demski
- 09.03.2020 um 17:49
2018 verdonnerte der Gesetzgeber alle Lebensversicherer zu individuellen, jährlichen Standmitteilungen. Laut einer aktuellen Transparenzstudie des Zweitmarktanbieters Policen Direkt haben sich die Gesellschaften auch daran gehalten – die Qualität der Infos ist aber von Unternehmen zu Unternehmen stark unterschiedlich ausgeprägt.
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Wie man Standmitteilungen von Lebensversicherern verbessern könnte
„Alle Gesellschaften haben ihre Standmitteilung überarbeitet“, so Policen-Direkt-Chefaktuar Henning Kühl. „Gerade aber Kunden mit älteren Verträgen profitieren oft deutlich weniger von der Überarbeitung oder warten in Einzelfällen sogar noch auf die Umsetzung.“ Das Problem: Nur mit vollständigen und verständlichen Informationen könnten Vorsorgesparer die Entwicklung der Verträge transparent nachvollziehen und damit auch fundierte Entscheidungen treffen, so Kühl.
Die Ergebnisse im Detail:
Insgesamt erfüllen 66 von 78 Lebensversicherern die geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen vollständig. 34 Gesellschaften erfüllen ebenfalls die Anforderungen zu den Bewertungsreserven der Finanzaufsicht Bafin. Und weitere neun Versicherer teilen ihren Kunden nicht nur alle Pflichtangaben, sondern auch sämtliche notwendige Angaben mit.
Im Punktesystem der Studie gibt es für eine Standmitteilung 85 Punkte für den Fall, dass alle gesetzlichen und notwendigen Informationen enthalten sind. Dass weitere Gesellschaften die Punktzahl erreichen, liegt daran, dass auch Punkte für Bonus-Angaben vergeben werden. Das betrifft beispielsweise die im Vertrag enthaltenen laufenden Kosten, die nun immer mehr Versicherer in unterschiedlicher Ausprägung mitteilen. Insgesamt kommen so 34 Unternehmen auf 85 Punkte.
>>> Hier geht es zur Auflistung der Versicherer
Das Fazit:
„Die neuen Vorschriften haben nicht zu einem einheitlichen Standard geführt, weil die Angabe weiterer wichtiger Informationen und deren Darstellung weiter im Ermessen der Versicherer liegen“, so Aktuar Kühl. „Genau wie es Versicherer gibt, die die neue Verordnung für eine Qualitätsoffensive genutzt haben, gibt es auch Versicherer, die nur die Informationen mitteilen, zu denen sie nach eigener Auffassung verpflichtet sind.“
Kühls Forderung: „Die gesetzlichen Anforderungen sind dringend und wichtig, reichen aber noch nicht aus. Um die Qualität und die Entwicklung der Altersvorsorge beurteilen zu können, braucht es zusätzliche Angaben.“
Policen Direkt untersuchte erstmals zusätzlich, ob Lebensversicherer ihre Kunden auch gesetzeskonform darüber informieren, wie sie an den Überschüssen beteiligt werden.
Das Ergebnis:
64 von 78 Gesellschaften kommen dieser Pflicht tadellos nach. Bei 14 Versicherern sind Mängel festzustellen. In einigen Fällen wird der Hinweis auf der Standmitteilung nicht korrigiert, wenn beispielsweise die Website überarbeitet wird.
„Hier entsteht der Eindruck, dass einzelne Versicherer diese Pflicht mehr als unverbindliche Empfehlung sehen. Möglicherweise geschieht dies in der Annahme, dass Verbraucher diese Informationen ohnehin nicht abrufen“, resümiert Kühl.
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