- Von Juliana Demski
- 17.11.2017 um 09:47
Laut Norman Wirth, Vorstandsmitglied des AfW Bundesverbands für Finanzdienstleistungen, denkt die Finanzaufsichtsbehörde Bafin im Rahmen der Umsetzung der IDD-Richtlinie darüber nach, die Provisionen in der Lebensversicherung zu deckeln. Das berichtet Fonds professionell.
Alternativ könnte auch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) eine Gelegenheit für die Aufsicht bieten, einen Deckel einzuführen. Denn danach sind Provisionen nur zulässig, wenn sie nicht mit dem Kundeninteresse kollidieren.
Im Rahmen eines Treffens mit Vermittlerverbänden haben Bafin-Vertreter laut Bericht von Fonds professionell angegeben, Courtagen bis zur 40 Promille-Grenze wären gerade noch tragbar, heißt es. Alles darüber hinaus sei nicht mehr im Interesse des Kunden.
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