- Von Redaktion
- 27.03.2020 um 18:37
Vermittler lösen sich durch die Umstellung des Vergütungsmodells auch von den Unsicherheiten der politischen Debatten zur Deckelung der Abschlussprovisionen. Natürlich stehen aktuell bei der Exekutive und Legislative andere Herausforderungen im Vordergrund. Aber in der Zukunft – nach Ende der jetzigen Legislaturperiode – sind alle politischen Farbenspiele möglich und damit selbst ein Provisionsverbot nicht auszuschließen.
Mit der Verabschiedung des deutschen IDD-Umsetzungsgesetzes 2017 sind die rechtlichen Grundlagen gelegt. Versicherungsmakler können parallel zu Provisionseinnahmen auch Honorare mit ihren Kunden individuell vereinbaren.
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Makler sollten deshalb mit einem Mischmodell starten. Sie können die Geschwindigkeit der Umstellung individuell festlegen. Auch in welchen Beratungsfeldern Versicherungen gegen Honorar vermittelt werden, kann jeder für sich entscheiden.
Mit der Vermittlung von kosteneffizienten Nettoversicherungen gegen Honorar ermöglichen sie ihren Kunden den Aufbau einer effektiven und effizienten privaten Zusatzrente. Sie reduzieren das größte Unternehmensrisiko deutlich, da das Vermittlungshonorar nach Ablauf der Widerrufsfrist des Altersvorsorgevertrages unwiderruflich verdient ist. Daneben eröffnen Sie sich die Option, die möglichen Liquiditätseinbußen durch die Einführung eines Provisionsdeckels zu kompensieren.
Jede schmerzvolle Erfahrung durch Stornos hat auch eine positive Seite. Sie macht einen unweigerlich klüger. Das gilt allerdings nur, wenn der daraus resultierende Schaden das eigene Unternehmen nicht in die Insolvenz zwingt. Jeder Versicherungsmakler sollte deshalb die aktuelle Zäsur nutzen, Prioritäten zu überdenken und die eigene Zukunft neu auszurichten.
Bernd Gräter
Vor 5 JahrenDie Aussagen bezüglich der Stornosicherheit bei Honorarvermittlung bzw. Honorarberatung treffen nur dann zu, wenn ich als Vermittler das gesamte Honorar sofort vereinnahme. Bei vielen am Markt gängigen Konzepten (so auch Honorarkonzept) entrichtet der Kunde sein Honorar in Raten über einen ähnlichen Zeitraum wie die Stornohaftungszeit bei gezillmerten Tarifen. Insoweit habe ich als Vermittler auch ein Problem bei Liquiditätsengpässen der Kunden. Ich mag zwar einen Rechtsanspruch haben, der von der Versicherungsprämie gelöst ist. Aber damit habe ich das Geld noch lange nicht auf meinem Konto.
F. Peters
Vor 5 JahrenVolle Zustimmung Herr Gräter.
Ich habe zudem erheblich lieber die Sicherheit mein Geld von einem großen Versicherungskonzern zu erhalten, als es in solchen Zeiten wie diesen bei Lieschen Müller einzufordern, ggf. anmahnen und/oder gar einklagen zu müssen. Nach letzterem war sie -selbst wenn es ihr dann wieder gut geht- die längste Zeit mein Kunde.
Es ist da ganz was anderes, wenn sie von einem Versicherer angemahnt wird und nicht mich als den “Feind” wahrnimmt, der jetzt auch noch an ihr ohnehin weniges Geld ran will.
Ja, Honorar-Beratung finde ich bei Einmal-Anlage oder hochpreisigen Rentenversorgungen sehr charmant für den Kunden. Ich brauche keine 7.500,- Euro für eine 3-stündige Beratung zu verdienen. Selbst bei “nur” der Hälfte, kommt für den Kunden bei Nettotarifen am Ende der LZ soviel mehr raus …
2 Kommentare
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kommentierenBernd Gräter
Vor 5 JahrenDie Aussagen bezüglich der Stornosicherheit bei Honorarvermittlung bzw. Honorarberatung treffen nur dann zu, wenn ich als Vermittler das gesamte Honorar sofort vereinnahme. Bei vielen am Markt gängigen Konzepten (so auch Honorarkonzept) entrichtet der Kunde sein Honorar in Raten über einen ähnlichen Zeitraum wie die Stornohaftungszeit bei gezillmerten Tarifen. Insoweit habe ich als Vermittler auch ein Problem bei Liquiditätsengpässen der Kunden. Ich mag zwar einen Rechtsanspruch haben, der von der Versicherungsprämie gelöst ist. Aber damit habe ich das Geld noch lange nicht auf meinem Konto.
F. Peters
Vor 5 JahrenVolle Zustimmung Herr Gräter.
Ich habe zudem erheblich lieber die Sicherheit mein Geld von einem großen Versicherungskonzern zu erhalten, als es in solchen Zeiten wie diesen bei Lieschen Müller einzufordern, ggf. anmahnen und/oder gar einklagen zu müssen. Nach letzterem war sie -selbst wenn es ihr dann wieder gut geht- die längste Zeit mein Kunde.
Es ist da ganz was anderes, wenn sie von einem Versicherer angemahnt wird und nicht mich als den “Feind” wahrnimmt, der jetzt auch noch an ihr ohnehin weniges Geld ran will.
Ja, Honorar-Beratung finde ich bei Einmal-Anlage oder hochpreisigen Rentenversorgungen sehr charmant für den Kunden. Ich brauche keine 7.500,- Euro für eine 3-stündige Beratung zu verdienen. Selbst bei “nur” der Hälfte, kommt für den Kunden bei Nettotarifen am Ende der LZ soviel mehr raus …