- Von Lorenz Klein
- 18.09.2017 um 18:14
Mit Einführung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) hat es der Gesetzgeber den Versicherungsunternehmen zum 1. Januar 2015 erschwert, die Abschlusskosten als Darlehen durch die Kunden zu verbuchen. Durch diese sogenannte Zillmerung hat sich wiederum die Finanzierung von einmaligen, bei Vertragsabschluss fälligen Abschlusskosten, verteuert.
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Diese Maßnahme habe Wirkung gezeigt, bilanziert Matthias Beenken vom Versicherungsmagazin – allerdings nur eine milde. Gegenüber dem letzten Jahr vor dem LVRG (2014) sei der durchschnittliche Abschlusskostensatz der 50 größten Gesellschaften von 5,2 auf 4,9 Prozent der Beitragssumme des Neugeschäfts im Jahr 2016 gesunken, schreibt Beenken unter Verweis auf aktuelle Zahlen, die von der Zeitschrift für Versicherungswesen erhoben wurden.
Verwaltungskosten gehen weiter runter
Die Verwaltungskosten der untersuchten Versicherer sind demnach im selben Zweijahreszeitraum ebenfalls leicht gesunken – von 2,6 auf 2,3 Prozent der Beitragseinnahmen des Geschäftsjahres. Würde man die Mittelwerte nach Marktanteil gewichten, würde der Rückgang jedoch etwas schwächer ausfallen, so Beenken.
„Verwaltungskosten dienen traditionell dazu, auch überrechnungsmäßige Abschlusskosten zu finanzieren“, analysiert der Autor. Ob diese Senkungen alles in allem ausreichten, sei eine politische Frage, die nach der Bundestagswahl von den dann regierenden Parteien beantwortet werde, folgert Beenken.
Schlechte Karten für Versicherer bei LVRG-Evaluierung im nächsten Jahr?
Marc Surminski, Chefredakteur der Zeitschrift für Versicherungswesen, vermutet offenbar schon jetzt, dass die Gesellschaften bei der Anfang 2018 bevorstehenden Evaluierung des LVRG „schlechte Karten“ hätten.
Beenken zitiert den Marktbeobachter zudem mit den Worten, dass die bisherige Entwicklung der Abschlusskosten „kein Ruhmesblatt für die deutschen Lebensversicherer“ sei.
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