- Von Lorenz Klein
- 18.12.2018 um 11:30
Aber welche Vermittlertypen fallen eigentlich unter die IDD-Definition „Versicherungsvertrieb“?
Nun, die Definition lautet so: Versicherungsvermittler, die unmittelbar an der Vermittlung oder Beratung beteiligt sind (gemäß Paragraf 34d Absatz 1 Gewerbeordnung). „Somit jeder, der zu Versicherungsverträgen berät, diese abschließt oder vermittelt, bei der Verwaltung oder Erfüllung von Versicherungsverträgen, insbesondere im Schadenfall, mitwirkt“, wie Frank Rottenbacher, Vorstandsmitglied der Going Public! Akademie für Finanzberatung, erklärt.
Auch ein gutes Drittel der Innendienstmitarbeiter muss sich fortbilden
„Von der Weiterbildungspflicht erfasst sind somit Versicherungsmakler und -vertreter, Versicherungsberater, gebundene Versicherungsvermittler und deren unmittelbar bei der Vermittlung und Beratung mitwirkende Beschäftigte.“ Auch fallen alle Personen, die in der Leitung des Gewerbebetriebs für die Versicherungsvermittlung verantwortlich sind, unter die Weiterbildungspflicht. Das schließt somit auch ein gutes Drittel der Innendienstmitarbeiter ein.
Aber was geschieht eigentlich, wenn man die 15 Stunden nicht nachweisen kann?
Kann der Nachweis nicht erbracht werden, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 3.000 Euro je Verstoß geahndet werden kann. Bei mehrfachen Verstößen sei die gewerberechtliche Zuverlässigkeit womöglich nicht mehr gegeben, warnen die Experten von Going Public!, so dass Betroffenen die Paragraf 34d-GewO-Erlaubnis entzogen werden könnte.
Darauf sollte es besser niemand drauf ankommen lassen. Aus Sicht von Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV), liegt in der Weiterbildungspflicht eine große Chance für die Vermittlerschaft:
„Wir gehen vom Berufsbild eines Profis aus, der unternehmerisch tätig ist und der erkennt, dass Weiterbildung erforderlich ist, um erfolgreich im Markt zu sein. Dieses Anliegen wollten und wollen wir auch weiterhin mit der Initiative ,gut beraten‘ unterstützen.“
Seit dem Start der Initiative im April 2014 sei es gelungen, dieses Engagement „eindrucksvoll unter Beweis zu stellen“, findet Höhn. Zu den Trägern von „gut beraten“ gehören neben mehreren Vermittlerverbänden die Gewerkschaft Verdi, der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen AGV und der Versicherungsverband GDV.
Mittlerweile haben 156.966 vertrieblich Tätige – wie es im IDD-Jargon heißt – ein Bildungskonto bei gut beraten (siehe Grafik auf Seite 1). „522 Bildungsdienstleister halten sich nachweislich an den von der Branche gemeinsam entwickelten Standard der Anrechnungsregeln“, ergänzt Höhn. Und was empfiehlt die BWV-Managerin Vermittlern, die immer noch nicht recht wissen, was sie von der IDD zu halten haben?
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