- Von Lorenz Klein
- 04.11.2020 um 13:35
„Versicherung zahlt wieder nicht“ heißt es am 2. November bei „Bild TV“, „So tricksen Versicherungen im Schadensfall“ titelte das ZDF-Verbrauchermagazin „Volle Kanne“ nur wenige Tage zuvor.
Wenn sich Medien über Versicherungen aufregen, sorgt das zuverlässig für gute Klicks und Quoten – da ist es fast austauschbar, ob der Beitrag im Boulevard oder im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stattfindet. Der Tenor ist ähnlich vorwurfsvoll gestimmt: Wozu zahlt man eigentlich ständig Beiträge, wenn am Ende nichts bei rumkommt und die Versicherung einen hängen lässt?
Dann tut es gut, wenn ein als Experte zugeschalteter Verbraucherschützer nicht den Verstärker dieses Furors mimt, sondern unaufgeregt seine Sicht der Dinge wiedergibt – ob man diese Sicht teilt oder nicht ist dabei gar nicht entscheidend.
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Streitpunkt Unfallversicherung
Aber der Reihe nach: In besagtem ZDF-Beitrag, zu besichtigen in der Mediathek des Senders, steht der Versicherer VGH am Pranger, bei der die Versicherungsnehmerin eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte. Nach einem schweren Motorradunfall fordert die Frau eine Leistung von der VGH ein – und der Versicherer schaltet einen Gutachter ein.
Obwohl der Gutachter zu dem Schluss gekommen sei, dass das Bein „zu nichts mehr zu gebrauchen“ sei, wie es im Beitrag heißt, ermittelte der Experte einen Invaliditätsgrad von lediglich 42 Prozent (Rechenweg: Funktionsbeeinträchtigung laut Gutachten in Höhe von 60 Prozent multipliziert mit dem Invaliditätsgrad bei Verlust/vollständiger Funktionsunfähigkeit des rechten Beins (gemäß Gliedertaxe) in Höhe von 70 Prozent).
Die Schädigungen am Rücken (Wirbelsäule) taxierte der Gutachter auf 10 Prozent, in der Summe ergibt sich demnach also ein Invaliditätsgrad von 52 Prozent. Der vom Opfer eingeschaltete Gutachter kam hingegen zu einem Gesamtschaden von 100 Prozent.
Die VGH kommt der Frau schließlich entgegen und erhöht den Invaliditätsgrad auf 64 Prozent. Das Opfer fordert allerdings, dass 100 Prozent anerkannt werden – und hofft so auf 100.000 Euro, die ihr inklusive Zinsen zustünden. Der Ausgang des Falls bleibt im Beitrag offen.
GDV-Sprecher? Nein, Verbraucherschützer
Im Anschluss will „Volle Kanne“-Moderator Ingo Nommsen in Erfahrung bringen, ob das, was da im Beitrag zu sehen war „gängige Methode“ sei. Er richtet die Frage an Philipp Opfermann, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale NRW. Man ist auf alles vorbereitet. Doch hoppla, Opfermann ist erkennbar um Sachlichkeit bemüht:
„Na, Methode/Masche ist vielleicht ein bisschen übertrieben hier. Man muss zwei Sachen ja immer im Hinterkopf behalten. Erstens: Es werden jeden Tag ja auch tausende Schäden ganz normal und zur Zufriedenheit aller reguliert – über den Normalfall reden wir nun eben nicht. Und zweitens: Der Versicherer muss ja auch prüfen – und nur dann Geld auszahlen, wenn es auch tatsächlich berechtigt ist. Nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch im Interesse derer, die ja mit in den Topf einzahlen aus dem der Schaden dann bezahlt wird.“
Ui. Solch ein Statement hätte womöglich auch der Pressesprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft liefern können – mal abgesehen vom ersten Satz und dem Hinweis „über den Normalfall reden wir nun eben nicht“.
Seite 2: Manches Problem mit dem Versicherer ist auch Maklern vertraut
Klaus-Dieter Fink
Vor 4 JahrenGuten Morgen,
dann schaut doch mal bei Xing, wo Kollege Helberg einen Kommentar eingestellt hat. Leistungen aus einer BU, fast ‘über Nacht’
Gruß
Klaus-Dieter Fink
1 Kommentare
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kommentierenKlaus-Dieter Fink
Vor 4 JahrenGuten Morgen,
dann schaut doch mal bei Xing, wo Kollege Helberg einen Kommentar eingestellt hat. Leistungen aus einer BU, fast ‘über Nacht’
Gruß
Klaus-Dieter Fink