- Von Lorenz Klein
- 04.11.2020 um 13:35
Keine Sorge: Der Verbraucherschützer kriegt noch rechtzeitig die verbale Kurve, aber immerhin wandert der Fuß nicht mit voller Kraft aufs Gaspedal: So sei der geschilderte Fall kein Einzelfall, fährt Opfermann im ruhigen Ton fort – solche oder ähnliche Schilderungen höre man tatsächlich immer wieder. „Der Versicherer möchte dieses noch haben, möchte jenes haben, da noch was.“ Das Stichwort hier sei „Salamitaktik“, so der Verbraucherschützer.
„Der Versicherungsnehmer ist hier natürlich in einer denkbar unglücklichen Situation, in der schwächeren Position. Er ist auf Hilfe, er ist auf Geld angewiesen – und das macht dann mürbe.“
Ähnliches kennen auch Versicherungsmakler, wenn sich der Mandat beispielsweise bei ihnen darüber beklagt, wann denn endlich das Geld vom Berufsunfähigkeitsversicherer kommt – wie etwa der Makler Matthias Helberg einst via Twitter beklagte.
Weiter äußerte sich Opfermann zur Frage, bei wem denn im Schadenfall die Beweislast liege – beim Versicherungsnehmer oder dem Versicherer sowie zur Frage des Moderators, was die häufigsten Gründe seien, wenn Versicherer „eben nicht oder nur teilweise leisten“.
Hier geht es zum Video (8:05 Minuten)
Mein Fazit: Man muss der Argumentation des Verbraucherschützers gar nicht in allen Punkten folgen – und kann trotzdem zu dem Schluss kommen, dass die unaufgeregte, einordnete Haltung Opfermanns, die ohne brachialen Schwarz-Weiß-Sprech auskommt, zur Abwechslung mal ganz wohltuend ist. Für die lauten Töne sind dann halt andere zuständig.
Klaus-Dieter Fink
Vor 4 JahrenGuten Morgen,
dann schaut doch mal bei Xing, wo Kollege Helberg einen Kommentar eingestellt hat. Leistungen aus einer BU, fast ‘über Nacht’
Gruß
Klaus-Dieter Fink
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Vor 4 JahrenGuten Morgen,
dann schaut doch mal bei Xing, wo Kollege Helberg einen Kommentar eingestellt hat. Leistungen aus einer BU, fast ‘über Nacht’
Gruß
Klaus-Dieter Fink