- Von Redaktion
- 20.06.2017 um 08:40
Deutlich verändert haben sich auch die Stornohaftungszeiten: Die gesetzliche Stornohaftungszeit von fünf Jahren wird zunehmend vertraglich angehoben und sogar überschritten. In der Ausschließlichkeit haben Vertreter erst nach etwas über sechs Jahren, Makler und Mehrfachvertreter nach knapp sechs Jahren ihre vollständige Abschussprovision verdient. Kündigt ein Kunde früher – aus welchem Grund auch immer – müssen die Vertriebler die Abschlussprovision anteilig zurückzahlen.
„Hingegen ist bei der Honorarberatung, die der Gesetzgeber fördern will, nach jetzigem Stand keine vergleichbare Stornohaftung vorsehen“, sagt Michael Radtke. „Das wäre eine Ungleichbehandlung der Vermittler und Berater – Kunden sollten über diesen Nachteil Bescheid wissen, den sie bei einer Honorarvereinbarung hinnehmen müssen.“
Problematische Sondervergütungen nach IDD-Verabschiedung
Handlungsbedarf sehen die Studienautoren auch im Bereich der Zusatzvergütungen: „Mit der bevorstehenden Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie, IDD, ist es nicht mehr zulässig, Vergütungsformen einzusetzen, die mit der Pflicht der Versicherer und Vermittler, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidieren“, führt Beenken weiter aus.
Besonders problematisch seien in diesem Zusammenhang erfolgsabhängige Zusatzvergütungen, wenn sie dazu führten, dass Versicherungsvermittler andere Verträge anböten als für den Kunden in der jeweiligen Situation empfehlenswert. Radtke: „Erstaunlich ist, dass selbst bei Versicherungsmaklern solche Vergütungen anscheinend immer noch nicht ausgestorben sind, obwohl dies schon nach dem Verhaltenskodex der Versicherer zu erwarten gewesen wäre.“
>>> Die Studie ist im Versicherungsjournal Verlag als E-Book erhältlich.
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