Andreas Scheuer (CSU) besucht am 30. Juni 2023 die CSU-Landesleitung in München. Angesichts des gescheiterten Pkw-Maut-Abenteuer des früheren Bundesverkehrsministers stellt sich die Frage, ob es eine Regresspflicht für Politiker geben müsste. © picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann
  • Von Lorenz Klein
  • 10.07.2023 um 16:08
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:25 Min

Wenn Versicherungsmaklern grobe Fehler unterlaufen, müssen sie dafür haften. Gibt es eine Regresspflicht eigentlich auch für Politiker? Befeuert wird diese Frage aktuell durch den 243-Millionen-Euro-Schaden infolge der missglückten PKW-Maut. Diesen hatte der frühere Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den Steuerzahlern eingebrockt.

Fast eine Viertelmilliarde Euro, nämlich 243 Millionen Euro, hat das vermurkste PKW-Maut-Projekt des früheren Verkehrsministers Andreas Scheuer (CSU) die Steuerzahler gekostet. Der Fall wirft nun ein Schlaglicht auf die Frage, ob Politiker persönlich haftbar gemacht werden können, wenn öffentliche Gelder durch ihr eigenes Missmanagement mit vollen Händen aus dem (Auto-)Fenster geschmissen werden.

Für Versicherungsmakler zum Beispiel ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) gesetzlich vorgeschrieben. Sie greift typischerweise bei Beratungsfehlern, die eine Unterversicherung zur Folge haben, wodurch Versicherungsnehmer im Schadenfall erhebliche finanzielle Nachteile drohen. Dabei muss es gar nicht immer gleich das Worst-Case-Szenario „Falschberatung“ sein. „Auch kleine Versäumnisse, die im Geschäftsalltag nun einmal passieren, können zu beträchtlichen Schadenersatzforderungen gegenüber Versicherungsmaklern führen“, wie die Experten des Deutschen Maklerverbunds (DEVM) anhand eines Beispiels schildern: Der Versicherungsnehmer unterzeichnet den Unfallversicherungsantrag – doch das Original wird nicht an den Versicherer weitergeleitet, sondern versehentlich in den eigenen Unterlagen hinterlegt. Bevor der Fehler bemerkt wird, verunfallt der Kunde so schwer, dass gemäß des Vertrags Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht. „Beträchtliche Schadenersatzforderungen“ gegenüber Versicherungsmaklern können aus solch einem kleinen Versäumnis im Geschäftsalltag resultieren.

Braucht es eine Lex Scheuer?

Aber zurück zur großen Politik beziehungsweise kleinen Politik: Bürgermeister haften als Kommunalbeamte für Schäden, die sie durch eine „vorsätzliche oder grob fahrlässige“ Verletzung ihrer Pflichten verursacht haben, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet (Wochenendausgabe mit Bezahlschranke). Gleiches gelte auch für Bundesbeamte. Für Minister hingegen gebe es eine solche Vorschrift nicht. Die SZ konfrontierte deshalb den Verfassungsrechtler Heiko Sauer mit der Frage, ob nicht auch Minister genauso haften sollten wie ihre Beamten?

Sauer ist Professor für europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Uni Bonn, und räumte gegenüber der Zeitung ein: Eine Minister-Haftung erscheine ihm speziell im Fall Scheuer „schon vernünftig“. Dies sei aber ein Extremfall, wie Sauer hinzufügte – zumal ein neuer Haftungstatbestand dem politischen Handeln nicht zu enge Fesseln anlegen dürfe. „Man kann nicht Politik machen, wenn immer das Damoklesschwert der persönlichen Haftung über einem schwebt. Es geht ja fast immer um hohe Summen.“

Welchen Spagat eine Ministerhaftung aushalten muss

Grobe Fahrlässigkeit darf man dem Bonner Verfassungsrechtler zufolge nicht so definieren wie etwa bei einem Bauleiter. Ein Haus müsse gerade Wände und dichte Fenster haben, Versorgungsleitungen und Außenputz. In der Politik gehe es dagegen nicht nur um die Lösung von Sachfragen, sondern auch darum im politischen Geschäft zu bleiben. Im Klartext: Es geht oft ums große Ganze. „Heizungsgesetze sollen Klima schützen, Koalitionen retten, AfD-Wähler zurückholen“, listet die SZ beispielhaft auf. Diesen Spagat müsste eine Ministerhaftung abbilden, wie es heißt.

Neben den reinen Rückzahlungsansprüchen gibt es ja aber noch das Strafrecht. So droht laut Paragraf 266 eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, wenn die Pflichten zur Betreuung von „Vermögensinteressen“ verletzt würden. „Fünf Jahre Haft, das könnte auch den wagemutigsten Minister zur Sorgfalt anhalten“, wirft die SZ ein. Doch generell sei die Hürde für eine Strafbarkeit hoch. So müsste man für eine Untreue dem Verantwortlichen Vorsatz nachweisen können. Das sei aber ein Unterfangen, das sich „im Gewirr der verzweigten Verantwortlichkeiten oft genug verheddert“. Womöglich herrsche auch hier Reformbedarf, resümiert die Zeitung. Ansonsten verbleibe nur eine politische Sanktion: abwählen.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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Thomas Seyer
Vor 1 Jahr

Ja, natürlich! Auch sollten Politiker den Arsch in der Hose haben zurück zu treten, in den sechziger- und auch in den siebziger Jahren war das noch normal. Heute wird sich kurz geschüttelt und dann wird weiter Geld verbrand.

Götz Uwe
Vor 1 Jahr

Ja und das in vollem Umfang wenn man sich das anschaut was in den letzten Jahren passiert ist wünsche ich mir auch eine Ausbildung und eine Eignungsprüfung als Pflicht für jeden Politiker.

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Thomas Seyer
Vor 1 Jahr

Ja, natürlich! Auch sollten Politiker den Arsch in der Hose haben zurück zu treten, in den sechziger- und auch in den siebziger Jahren war das noch normal. Heute wird sich kurz geschüttelt und dann wird weiter Geld verbrand.

Götz Uwe
Vor 1 Jahr

Ja und das in vollem Umfang wenn man sich das anschaut was in den letzten Jahren passiert ist wünsche ich mir auch eine Ausbildung und eine Eignungsprüfung als Pflicht für jeden Politiker.

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